Abmahnung von Marco Höche durch die Rechtsanwälte Estel & Feise

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Die Abmahner

Die Rechtsanwälte Estel & Feise aus Berlin wurden von Marco Höche, Jacobsohnstr. 19 - 21, 13086 Berlin, beauftragt: Betroffen von der Abmahnung ist die Spielwaren-Branche, insbesondere bzgl. Spielkonsolen und Zubehör. Herr Marco Höche vertreibt seine Waren über die Plattform ebay.

Der Vorwurf

In der Abmahnung wirft er einem Mitbewerber vor, einen Wettbewerbsverstoß durch eine Missachtung des § 5 TMG begangen zu haben, indem ein fehlerhaftes Impressum bereitgestellt wurde.

Die Forderung

Es wird verlangt, dass die eine strafbewährte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben wird. Weiterhin sollen die Rechtsanwaltsgebühren erstattet werden. Diese berechnen sich aus dem Streitwert, der hier mit 20.000 € beziffert wurde. Verlangt wird eine Zahlung i.H. v. 1.171,67 €.

Unsere Einschätzung

Ein Internetauftritt eines Unternehmens muss gemäß § 5 I TMG mit einem Impressum, das Informationen über Name, Anschrift und Rechtsform des Unternehmens sowie eine Kontaktmöglichkeit, die Aufsichtsbehörde und vieles mehr enthält, versehen sein.

Verstöße liegen vor, wenn das Impressum nicht vorhanden oder erreichbar ist sowie wenn einzelne Angaben fehlen oder fehlerhaft sind.

Insbesondere bei Tätigkeiten auf mehreren Internetseiten besteht eine erhöhte Gefahr der Fehlerhaftigkeit des Impressums. Die im Impressum auf der jeweiligen Plattform bezeichneten Informationen dürfen nicht voneinander abweichen.

Ausschlaggebend für eine Wettbewerbswidrigkeit ist, welche Angabe fehlt oder fehlerhaft ist. Das Fehlen der Angabe der Adresse der Aufsichtsbehörde wurde beispielsweise als Bagatellverstoß gewertet.

Häufig wird ein Wettbewerbsverstoß jedoch zu bejahen sein. Zu prüfen ist dann u. a. die Angemessenheit des angesetzten Streitwerts, der vorliegend mit 20.000 € sehr hoch erscheint.

Unser Rat

Lassen Sie die in der Abmahnung gesetzte Frist keinesfalls reaktionslos verstreichen, sonst müssen Sie damit rechnen, dass weitere Kosten durch die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen entstehen können.

Unterzeichnen Sie nie eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ohne vorher mit einem spezialisierten Anwalt Rücksprache gehalten zu haben! Es sind verschiedene Formulierungen einer Unterlassungserklärung möglich: Das Verhalten, zu dessen Unterlassen Sie sich verpflichten, kann also unterschiedlich weit gefasst sein. Gleichermaßen können auch die Vertragsstrafen für Fälle der Zuwiderhandlung unterschiedlich hoch sein.

Durch vorformulierte Erklärungen verpflichten Sie sich häufig viel zu weitreichend und nehmen dadurch ein erhebliches finanzielles Risiko auf sich.

Auch die verlangten Kosten sollten vor einer Erstattung auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden.

Sie haben eine Abmahnung von Marco Höche erhalten? Sie haben weitere Fragen? Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 20.09.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.