Abmahnung von Lothar Fürst "MH My-Musthave" durch Rechtsanwalt Sandhage

PU-Leder und OS-Plattform

Die Abmahner

Lothar Fürst My-Musthave ist ein wirtschaftlich aktives Unternehmen in Goch und vertreibt unter dem Modelabel „MH My-Musthave Taschen aus Leder sowie Mode Accessoires und Damen- und Herren-Bekleidung. Das Unternehmen vertreibt die Waren über mehrere Handelsplattformen, Webshops und Boutiquen, wobei das Unternehmen ebenfalls weltweit vertreibt.

Rechtsanwalt Sandhage vertritt das Unternehmen im aktuellen Streitfall.

Vorwurf

Ein im konkreten Wettbewerbsverhältnis stehender eBay Anbieter vertreibt Waren, u.a. vergleichbare Waren wie Ledergeldbörsen. Dabei wird kein Hinweis auf die EU-Verordnung Nr. 524/2013 gegeben, wonach alle Händler verpflichtet werden, Informationen über die OS-Plattform kenntlich zur Verfügung zu stellen.

Zudem werden die Produkte mit „PU-Leder“ beworben, was die Verbraucher trügt.

Die Forderung

Es werden die Kosten des Rechtsanwaltes in Höhe von 413,64€ sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Der Streitwert liegt vorliegend bei 4000€.

Unsere Einschätzung

Seit dem 9.1.2016 sind alle Händler dazu angehalten, einen Hinweis auf die OS-Plattform (Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten) zu hinterlegen.

Zudem dürfen Waren nur mit Begriffen beworben werden, die in der Bundesrepublik anerkannt sind. Die Bezeichnung „PU-Leder“ ist in Deutschland nicht bekannt, sodass die Verbraucher keine korrekten Informationen erhalten und folglich in die Irre geführt werden. Die Verbraucher könnten denken, dass es sich um eine Art Leder handelt, jedoch liegt hier nur ein lederähnliches Material vor, welches qualitätsminder ist. Es liegt folglich ein Verstoß gegen §§ 3, 5 UWG vor.

Unser Rat

Gesetzesverstöße sind mit einer Menge Ärger verbunden. Halten Sie sich deshalb stets an die Normen. Haben Sie jedoch eine Norm missbraucht und dies ggf. ohne Vorsatz, so sprechen Sie uns an. Wir prüfen Ihre aktuelle Situation gerne und unterstützen Sie in der Modifizierung einer Unterlassungserklärung sowie Problemlösung.

Wir helfen ihnen gerne mit einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung.

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 23.01.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.