Abmahnung von Anton Manuel Brandl durch Rechtsanwalt Jakob

OS-Link

Die Abmahner

Im Folgenden wollen wir Sie über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung informieren, die uns kürzlich erreicht hat: Es handelt sich um eine Abmahnung von Herrn Anton Manuel Brandl aus Hatzfeld, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Volker Jakob, Günteroder Straße 10, 35080 Bad Endbach.

Der Abmahner agiert auf der Internetplattform Amazon als gewerblicher Online-Händler unter dem Geschäftsnamen „Office Selection“. Dort inseriert und vertreibt er überwiegend Produkte im Bereich des Bürobedarfs.

Der Vorwurf

Aus der Abmahnung geht der Vorwurf hervor, dass der Abgemahnte dem Verbraucher hinsichtlich der gesetzlich normierten und zwingend bereitzustellenden Informationen über die OS-Plattform zur Klärung von Online-Streitigkeiten nicht den entsprechenden Link zur Verfügung gestellt hat. Dadurch habe er sich einen rechtswidrigen Wettbewerbsvorteil verschafft.

Die Forderung

Diesbezüglich wird der Abgemahnte aufgefordert eine strafbewerte Unterlassungserklärung abzugeben. Zusätzlich habe er die Kosten, die durch die Abmahnung entstanden sind, errechnet auf der Basis eines Streitwerts von 5.000 €, in Höhe von 492,54 € zu erstatten.

Unsere Einschätzung

Wir schätzen den Fall folgendermaßen ein: Seit zwei Jahren ist per EU-Verordnung verpflichtend festgelegt worden, dass ein Hinweis auf die sogenannte OS-Plattform im Impressum und in de AGB vorgehalten werden muss. Auch Portale wie eBay und Amazon die hierüber hinaus genutzt werden, sind hiervon nicht befreit. Ein Verstoß begründet einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß.

Unser Rat

Doch zunächst ist es sinnvoll und ratsam, den im Raum stehenden Verstoß fachkundig überprüfen zu lassen.

Die beigefügte und vorformulierte Unterlassungserklärung ist meist erheblich zu weit und zu Ihrem Nachteil verfasst. Daher sollten Sie diese in jedem Fall nicht vorschnell unterzeichnen, sondern sich zuerst mit einem fachkundigen Rechtsanwalt besprechen.

Lediglich raten können wir Ihnen in bestimmten Fällen zu der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Dies sollten Sie aber zunächst mit dem von Ihnen konsultierten Rechtsanwalt besprechen. Auch raten wir Ihnen dazu, nicht blind und vorschnell Zahlungen zu tätigen: Es ist wichtig, dass Sie sich aufgrund der regelmäßig kurzen einzuhaltenden Fristen schnellstmöglich Rechtsbeistand suchen. Zwar erscheint es oftmals kostengünstiger und schneller, auf eigene Faust die Angelegenheit zu regeln, jedoch trügt dieser Schein erfahrungsgemäß in den meisten Fällen.

Die Rechtsgebiete sind derart speziell und für einen Laien absolut undurchsichtig. Außerdem drohen bei fälschlichem Handeln oftmals erheblich höhere Kosten, als wenn ein Rechtsanwalt beauftragt worden wäre.

Wir bieten Ihnen gerne unsere Hilfe an. Gerne auch über unsere Sofort-Hilfe-Adresse. Dort beraten wir Sie im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung und begleiten Sie, bis die Angelegenheit beigelegt werden kann.

Stand: 14.09.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.