Abmahnung von Anton Brandl durch Rechtsanwalt Volker Jakob

Unzureichende Angaben zum Vertragsschluss

Die Abmahner

Anton Manuel Brandl ist auf diversen Verkaufsportale aktiv und verkauft Waren sämtlicher Art. Vertreten wird er im vorliegenden Fall von Rechtsanwalt Volker Jakob.

Der Vorwurf

Der Abmahner verkauft u.a. auf amazon Artikel des Künstlerbedarfs, wobei er einer Konkurrenz ausgesetzt ist. Im vorliegenden Fall bezieht sich der Abmahner auf einen Verkäufer, der ein direkter Mitbewerber ist, da dieser gleiche oder gleichartige Produkte verkauft. Als Mitbewerber kann er wettbewerbsrechtliche Verstöße geltend machen.

Vorliegend vertreibt der Konkurrent des Abmahners Waren und informiert die Verbraucher dabei nicht über den Bestellvorgang (EU-Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU) , die technischen Schritte bis hin zum Vertragsschluss (Art. 246c Nr. 1 EGBGB), den Vorgang bei einer fehlerhaften Bestellung (Art. 246c Nr. 3 EGBGB i.V.m. § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB) und die Speicherung von Bestelldaten.

Die Forderung

Es soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, um das Verhalten für die Zukunft auszuräumen. Die Unterlassungserklärung sieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 5100€ vor, wenn das Verhalten nach Unterzeichnung der Erklärung erneut praktiziert und somit gegen das geltende Recht verstoßen wird. Zudem sollen die Anwaltskosten durch den Abgemahnten in Höhe von 729,23€ getragen werden.

Unsere Einschätzung

Eine umfangreiche Belehrung des Verbrauchers vor Tätigung der Bestellung ist nach EU-RL 2011/83/EU notwendig und muss eingehalten werden. Zudem wurde bereits gerichtlich entschieden, dass der Link auf die OS-Plattform (für Streitbeilegung) bei jedem Verkaufsangebot hinterlegt werden muss.

Des Weiteren sind Verkäufer dazu verpflichtet, den Verbraucher vollumfänglich über die Datenspeicherung und die Schritte, die zum Vertragsschluss führen, aufzuklären.

Unser Rat

Nehmen Sie die gesetzlichen Regeln als gewerblicher Verkäufer ernst und kontaktieren Sie einen Anwalt, wenn Sie sich bei der Gestaltung Ihrer Verkaufsangebote unsicher sind. Greifen Sie lieber einmal mehr zum Hörer und fragen Sie uns, was sie rechtlich zu beachten haben. Missachten Sie gesetzliche Vorschriften, drohen Abmahnungen und Anwaltskosten.

Haben Sie bereits eine Unterlassungserklärung erhalten, unterschreiben sie diese erst nach Rücksprache mit ihrem Anwalt. Wir helfen Ihnen gerne die Unterlassungserklärung zu modifizieren und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 21.01.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.