Abmahnung von Andreas Görig als maurice-underwear durch Rechtsanwalt Hager Hülsen

OS-Plattform, u.v.m.

Der Abmahner

Andreas Görig (aus Steinau) lässt über die Rechtsanwälte Hager Hülsen (aus Miltenberg) wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen. Andreas Görig betreibt auf der Plattform Ebay als Unternehmer unter dem Namen „maurice-underwear“ einen Shop, in dem er Bekleidung (Pyjamas, Unterwäsche, Bademode etc.) vertreibt.

Der Vorwurf

Die Abmahnungen enthalten wettbewerbsrechtliche Vorwürfe, die auf gleich mehreren Verstößen beruhen soll. Die Abgemahnten vertreiben jeweils auch Textilien auf selbiger Plattform wie der Abmahner. Es wird gerügt, dass diese ihrer Verpflichtung zur Information über die EU-Online-Streitbeilegungsplattform gar nicht bzw. nicht ausreichend nachkommen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der ODR-Verordnung der EU. Weiterhin wird den Abgemahnten vorgeworfen, keine ausreichende Widerrufsbelehrung gegenüber dem Verbraucher vorzunehmen. Es besteht eine Verpflichtung, den Verbraucher über die Widerrufsmöglichkeit als solche und über den Ablauf eines Widerrufs zu informieren. Außerdem muss dem Kunden vor Vertragsschluss ein Musterwiderrufsformular zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus bestehe für den Abgemahnten die Verpflichtung, den Verbraucher Informationen darüber zu geben, ob er den Vertragstext auch nach Vertragsschluss speichert und ob er für den Kunden dann zugänglich ist. Zuletzt wird gerügt, der Abgemahnte sei seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, den Verbraucher über das ihm gesetzlich zustehende Mängelhaftungsrecht für Waren Auskunft zu geben.

Alle genannten Verpflichtungen stellen Marktverhaltensregelungen gemäß § 3a UWG dar, weshalb ein Verstoß gegen diese eine unlautere Wettbewerbshandlung darstellen kann, die abmahnfähig ist.

Die Forderung

Gefordert wird von Andreas Görig die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Ersatz der Rechtsanwaltskosten. Diese richten sich nach dem Streitwert, der in verschiedenen Abmahnungen mit bis zu 8.000,00 € beziffert wird.

Unsere Einschätzung

Haben Sie auch eine Abmahnung dieser Art erhalten? Zunächst sollte geklärt werden, ob auf Sie überhaupt die Unternehmereigenschaft zutrifft und sie damit den oben gerügten Verpflichtungen überhaupt nachkommen müssen. Sollten Sie als Unternehmer handeln, so gibt es auch diesbezüglich verschiedene Vorgehensweisen: Sie sollten die Unterlassungserklärung jedenfalls nicht ohne Rücksprache mit einem Fachanwalt unterschreiben, denn wir können diese zu ihren Gunsten modifizieren.

Unser Rat

Lassen Sie nicht die Frist verstreichen! Es können durchaus weitere gerichtliche Schritte auf Sie zukommen, die mit hohen Kosten verbunden sind. Kontaktieren Sie uns.

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 08.10.2018

Redaktion

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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.