Abmahnung: HP Europe B.V durch Kanzlei Baker & McKenzie - Verstoß gegen selektives Vertriebssystem/ nicht autorisierter Händler

Drucker-Zubehör, Druckerpatronen

Die Firma HP Europe B.V lässt durch die Kanzlei Baker & McKenzie wegen des Verstoßes gegen das selektive Vertriebssystem nicht autorisierte Händler abmahnen. 

Betroffen sind Händler von Druckerzubehör, Druckerpatronen/ Tonerkartuschen.  

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Die Firma HP Europe B.V lässt durch die Kanzlei Baker & McKenzie wegen des Verstoßes gegen das selektive Vertriebssystem nicht autorisierte Händler abmahnen.

Betroffen sind Händler von Druckerzubehör, Druckerpatronen/ Tonerkartuschen. 

Gefordert wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung , welche für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an die Firma vorsieht. 

Zudem wird umfassende Auskunft über den bisherigen Vertrieb gefordert. 

Weitere Kosten werden noch (!) nicht geltend gemacht. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass auch noch Anwaltsgebühren abgerechnet werden, ggf. auch Schadensersatz etc.

Unser Rat

Derartige Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen.


Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte – auch wenn sich der Vorwurf bewahrheitet – nicht ungeprüft unterschrieben werden, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und 30 Jahre lang Gültigkeit entfaltet. Auch ist der Unterlassungstatbestand unserer Meinung nach zu weit gefasst – dies kann schnell existenzielle Folgen haben.

Zudem sollte die Auskunft nicht vorschnell erteilt werden, da diese auch Basis eines weiteren Schadensersatzes sein kann. 

Es ist davon auszugehen, dass die Firma noch weitere Kosten (Anwaltsgebühren) geltend machen wird. Auch hier bedarf es einer juristischen Prüfung, ob die Kosten angemessen sind (Streitwerthöhe etc.).


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Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

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Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 05.04.2022

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.