Die Firma HP Europe B.V lässt durch die Kanzlei Baker & McKenzie wegen des Verstoßes gegen das selektive Vertriebssystem nicht autorisierte Händler abmahnen.
Betroffen sind Händler von Druckerzubehör, Druckerpatronen/ Tonerkartuschen.
Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.
Die Firma HP Europe B.V lässt durch die Kanzlei Baker & McKenzie wegen des Verstoßes gegen das selektive Vertriebssystem nicht autorisierte Händler abmahnen.
Betroffen sind Händler von Druckerzubehör, Druckerpatronen/ Tonerkartuschen.
Gefordert wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung , welche für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an die Firma vorsieht.
Zudem wird umfassende Auskunft über den bisherigen Vertrieb gefordert.
Weitere Kosten werden noch (!) nicht geltend gemacht. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass auch noch Anwaltsgebühren abgerechnet werden, ggf. auch Schadensersatz etc.
Derartige Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen.
Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte – auch wenn sich der Vorwurf bewahrheitet – nicht ungeprüft unterschrieben werden, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und 30 Jahre lang Gültigkeit entfaltet. Auch ist der Unterlassungstatbestand unserer Meinung nach zu weit gefasst – dies kann schnell existenzielle Folgen haben.
Zudem sollte die Auskunft nicht vorschnell erteilt werden, da diese auch Basis eines weiteren Schadensersatzes sein kann.
Es ist davon auszugehen, dass die Firma noch weitere Kosten (Anwaltsgebühren) geltend machen wird. Auch hier bedarf es einer juristischen Prüfung, ob die Kosten angemessen sind (Streitwerthöhe etc.).
Melden Sie sich bei uns - Wir helfen Ihnen!
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.
Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.
Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:
kontakt@e-commerce-kanzlei.de
Sie erreichen uns gerne auch telefonisch:
0221. 9 758 758 0
Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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