Abmahnung: Fehlender Link zur OS-Plattform und Online Streitbeilegung ist wettbewerbswidrig |
Das Landgericht Bochum hat mit einer Verfügung bestätigt, dass es wettbewerbswidrig ist, Waren oder Dienstleistungen im Internet Verbrauchern anzubieten ohne dabei die Informationen über die Online Streitbeilegung (OS-Plattform) zur Verfügung zu stellen und den zur OS-Plattform führenden Link an leicht zugänglicher Stelle zu veröffentlichen (LG Bochum, Beschluss v. 09.02.2016, Az. I-14 O 21/16).
Insoweit müssen wir allen Internethändlern erneut eindringlich empfehlen, die entsprechenden Informationen auf einer separaten, eindeutig benannten Unterseite, die per Link von jeder Seite des jeweiligen Angebotes aus erreichbar ist, bereit zu stellen.
Ebenso muss diese Informationsseite zwingend auch den nachfolgenden Link zur OS-Plattform enthalten: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Der Streitwert dieser Angelegenheit wurde vom LG Bochum mit 10.000 Euro beziffert.
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Neue Pflicht: Link zur OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung
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