Abmahnung: Fehlender Link zur OS-Plattform und Online Streitbeilegung ist wettbewerbswidrig


Das Landgericht Bochum hat mit einer Verfügung bestätigt, dass es wettbewerbswidrig ist, Waren oder Dienstleistungen im Internet Verbrauchern anzubieten ohne dabei die Informationen über die Online Streitbeilegung (OS-Plattform) zur Verfügung zu stellen und den zur OS-Plattform führenden Link an leicht zugänglicher Stelle zu veröffentlichen (LG Bochum, Beschluss v. 09.02.2016, Az. I-14 O 21/16).

Insoweit müssen wir allen Internethändlern erneut eindringlich empfehlen, die entsprechenden Informationen auf einer separaten, eindeutig benannten Unterseite, die per Link von jeder Seite des jeweiligen Angebotes aus erreichbar ist, bereit zu stellen.

Ebenso muss diese Informationsseite zwingend auch den nachfolgenden Link zur OS-Plattform enthalten: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Der Streitwert dieser Angelegenheit wurde vom LG Bochum mit 10.000 Euro beziffert.

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Stand: 14.04.2016

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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.