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teurer Firmeneintrag auf firmen.tv der FirmenABC Marketing GmbH

Auf firmen.tv oder beratung.de der Firmen ABC Marketing GmbH können Gewerbetreibende/Unternehmer viel Geld für einen online Firmeneintrag ausgeben.


Es drohen horrende Rechnungen!

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.

Zum Hintergrund

Die Firma FirmenABC Marketing GmbH aus Freilassing betreibt u.a. die Seiten firmen.tv und beratung.de.

Als Gesellschafter der Firma ist im Impressum von firmen.tv die Handelsblatt Media Group GmbH & Co KG, Dieter von Holtzbrinck Ventures GmbH, FirmenABC Entwicklung und Management GmbH angegeben.

Auf der eigenen Firmenhomepage firmenabc.com beschreibt die Firma die eigene Tätigkeit wie folgt:

„Als führende Empfehlungsmarketing-Agentur für kleine und mittelständische Unternehmen im deutschsprachigen Raum präsentiert und porträtiert FirmenABC empfehlenswerte Unternehmen aus allen Branchen. Die werbewirksame Präsentation erfolgt mittels Text- und Filmporträt auf kontaktstarken Webverzeichnissen, allen voran www.firmen.tv und www.beratung.de, und wird crossmedial begleitet. Weiters bietet FirmenABC innovative Leistungen in den Bereichen Websiteerstellung, Suchmaschinenmarketing und auf vielen anderen Online-Marketingkanälen.“

Der Vertrag über einen Firmeneintrag auf firmen.tv kommt durch Unterzeichnung eines Bestellformulars/ Bestellscheins zu Stande. Dabei arbeitet die Firma mit Vertriebsmitarbeitern zusammen, die Unternehmen vor Ort besuchen.

Wichtig ist hier auch zu wissen, dass die Firma ausschließlich im B2B Bereich arbeitet, also nur mit Unternehmern, denen kein Widerrufsrecht zusteht. Für Betroffene ist es daher nicht so leicht, sich von einem ggf. vorschnell geschlossenen vertrag zu lösen.

Betroffene berichten von hohen Kosten, wie 2.500,- pro Jahr.

Auch sollte beachtet werden, dass es sich hier um einen Abovertrag handelt, welcher sich immer weiter verlängert, wenn man nicht rechtzeitig kündigt.

Dazu heißt es auszugsweise in den AGB von firmen.tv:

„Der Vertrag verlängert sich nach Ende der Mindestlaufzeit um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien vor Ablauf der Laufzeit schriftlich oder in Textform (Telefax, E-Mail) gekündigt worden ist.“

Kündigt man innerhalb der vereinbarten Laufzeit (außerordentlich) vorzeitig, so sehen die AGB von firmen.tv vor, dass man „Stornierungskosten“ zu zahlen sind, die 30 % der Netto-Vergütung betragen können.

Unser Rat

Wenn Sie unzufrieden sind mit Ihrem Vertrag, kündigen wollen oder andere Probleme haben, helfen wir Ihnen gerne.

So kann geprüft werden, ob es tatsächlich zu einem wirksamen Vertragsschluss gekommen ist.

Sollte dem Vertrag ein Anruf der Firma vorausgegangen sein, so bleibt fraglich, ob Sie überhaupt hätten angerufen werden dürfen. Nur bei einer vorherigen Einwilligung wäre dies zulässig, sonst handelt es sich um einen rechtswidrigen „Cold-Call“.

Hier bedarf es einer Einzelfallprüfung.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Wir helfen Ihnen!


Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 23.08.2021

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.