Das Kündigungsschutzgesetzt (Kurz KSchG) kennt man sonst nur aus dem Arbeitsrecht. Hier wird unter dieser Firmierung Geld für die angebliche Löschung aus Gewinnspieldatenbanken verlangt.
In dem Anschreiben heißt es (ohne Interpunktion) auszugsweise:
„Sehr geehrte(r) Frau/Herr...
dieses Dokument ist von der Gewinnspielzentrale ausgestellt worden. Durch die Endzahlung die Sie getätigt haben werden Sie aus allen Gewinnspiel Registern wo sich Ihre Personenbezogenen Daten befinden gelöscht. Ab dem Datum wo Sie die Zahlung gewährleistet haben können Sie nicht mehr automatisch in irgendein Gewinnspiel eingetragen werden. (...)“
Auf der zweiten Seite wird in einem vorausgefüllten Zahlschein die Überweisung i.H.v. 103,75 Euro an die Euro KSchG auf ein polnisches Konto verlangt.
Erläuterungen wofür diese Summe genau gezahlt werden soll, gibt es nicht.
Zahlen Sie keinesfalls die geforderte Summe.
Einmal gezahlte Beträge dürften nur schwer wieder zurückzuerlangen sein.
Die Seriosität dieser Forderung ist mehr als fraglich.
Gerne nehmen wir eine juristische Prüfung für Sie vor.
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.
Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: kontakt@e-commerce-kanzlei.de
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Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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