Vorsicht vor Zahlungsaufforderungen der Euro KSchG

Uns liegt ein dubioses Schreiben der Euro KSchG zur Prüfung vor.

Zahlen Sie nicht vorschnell!

Zum Hintergrund

Das Kündigungsschutzgesetzt (Kurz KSchG) kennt man sonst nur aus dem Arbeitsrecht. Hier wird unter dieser Firmierung Geld für die angebliche Löschung aus Gewinnspieldatenbanken verlangt.

In dem Anschreiben heißt es (ohne Interpunktion) auszugsweise:

„Sehr geehrte(r) Frau/Herr...

dieses Dokument ist von der Gewinnspielzentrale ausgestellt worden. Durch die Endzahlung die Sie getätigt haben werden Sie aus allen Gewinnspiel Registern wo sich Ihre Personenbezogenen Daten befinden gelöscht. Ab dem Datum wo Sie die Zahlung gewährleistet haben können Sie nicht mehr automatisch in irgendein Gewinnspiel eingetragen werden. (...)“

Auf der zweiten Seite wird in einem vorausgefüllten Zahlschein die Überweisung i.H.v. 103,75 Euro an die Euro KSchG auf ein polnisches Konto verlangt.

Erläuterungen wofür diese Summe genau gezahlt werden soll, gibt es nicht.


Unser Rat

Zahlen Sie keinesfalls die geforderte Summe.  

Einmal gezahlte Beträge dürften nur schwer wieder zurückzuerlangen sein.

Die Seriosität dieser Forderung ist mehr als fraglich.

Gerne nehmen wir eine juristische Prüfung für Sie vor.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: kontakt@e-commerce-kanzlei.de

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Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 24.11.2020

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.