Yarn Studios GmbH durch die Rechtsanwälte Busekist Winter & Partner

Markenrechts-Verletzung bei T-Shirt-Aufdruck

Der Abmahner

Derzeit spricht das Unternehmen Yarn Studios GmbH (Düsseldorf) über ihre Rechtsanwälte Busekist Winter & Partner markenrechtliche Abmahnungen aus. Die Yarn Studios GmbH stellt Freizeitbekleidung her und vertreibt diese über einen Online-Shop.

Der Vorwurf

Der Vorwurf liegt in einer Markenrechtsverletzung im Internet. Konkret wird den Abgemahnten dabei vorgeworfen, die von der Yarn Studios GmbH eingetragenen Marken „King 01“ und „Queen 01“ auf T-Shirts gedruckt und diese dann online angeboten haben. Bei potentiellen Kunden soll so Verwirrung über die Herkunft der T-Shirts gestiftet worden sein, was eine Markenrechtsverletzung darstelle.

Die Forderung

Gefordert werden von dem Abmahner die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Ersatz der Anwaltskosten, die auf der Grundlage eines Streitwerts von 30.000 € berechnet werden. In der Unterlassungserklärung ist weiterhin eine Vertragsstrafenregelung enthalten, die für jeden Fall eines Zuwiderhandelns die Zahlung einer Strafe in Höhe von 5.100,00 € vorsieht. Zusätzlich wird auch verlangt, Auskunft über Umsätze, Dauer der Verkaufstätigkeit und Herstellern bzw. Lieferanten zu erteilen. Diese Auskünfte dienen regelmäßig der Vorbereitung eines Schadenersatzanspruchs.

Unsere Einschätzung

Markenrechtsverletzungen sind eine Rechtsmaterie, die juristisch extrem breit gefächert ist. Dementsprechend kompliziert ist die Beurteilung, ob eine solche Verletzung tatsächlich vorliegt und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Eine berechtigte Abmahnung hängt von der tatsächlichen Benutzung der eingetragenen Marke ab, nämlich ob von einer sogenannten „markenmäßigen Verwendung“ ausgegangen werden kann. Eine markenmäßige Verwendung liegt vor, wenn die Marke in einer Form verwendet wird, dass der Kunde die Marke mit einer Herkunftsbezeichnung gleichsetzt. Das Zeichen müsste als Unterscheidungsmerkmal zu anderen Unternehmen benutzt worden sein.

Unser Rat

Die Berechtigung der Abmahnungen erscheint fragwürdig. Es erfordert jedoch eine juristische Prüfung, um dies anhand der Umstände des Einzelfalls festzustellen. Dementsprechend sollten Sie in keinem Fall die Abmahnung einfach ignorieren oder gar ohne eine vorherige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt die Unterlassungserklärung abgeben oder die geforderten Auskünfte erteilen. Auch sollten Sie keinesfalls die geforderte Zahlung ohne vorherige juristische Prüfung leisten.

Ein auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierter Rechtsanwalt ist dafür der richtige Ansprechpartner. Kontaktieren Sie uns im Falle einer Abmahnung gerne! Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 07.10.2018

Redaktion

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Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.