Amazon Abmahnung der Luxshield GmbH durch HKMW Rechtsanwälte

irreführende Werbung


Die Luxshield GmbH  lässt durch die HKMW Rechtsanwälte Mitbewerber wettbewerbsrechtlich abmahnen, u.a. wegen irreführender Werbung bzgl. Folien.

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Die Luxshield GmbH vertreibt und vermarktet Schutzfolien u.a. für Autos (Lackschutzfolien). Auf luxshield.de liest man auszugsweise:

"Unsere starke Schutzfolie wurde entwickelt, um Ihren Kofferraumbereich und Ihre Autoladekante vor Kratzern und starker Beanspruchung zu schützen. Die belastbare Ladekantenschutzfolie lässt sich selbst nach mehreren Jahren wieder rückstandsfrei von Ihrem Fahrzeug entfernen. Die exzellente Haltbarkeit gegen Kälte, Hitze, Feuchtigkeit, Eis, Salz und UV-Strahlung halten Ihren Lack frei von Schäden."

Abmahngefährdet sind Online Händler von eben solchen Folien u.a. auf Amazon. 

Abgemahnt wird durch HKMW Rechtsanwälte.

Es geht u.a. um den Vorwurf der irreführenden Werbung z.B. mit der Aussage "Made in Germany". 

Gefordert wird binnen Frist  die Unterzeichnung einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Verpflichtungserklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an die Firma vorsieht.


Zudem wird die Erstattung der Anwaltskosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 30.000,- Euro, mithin rund 1.500,- Euro verlangt.

Unser Rat

Derartige Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen.


Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung jedoch nicht ungeprüft! Die Verpflichtungen in vorformulierten Erklärungen sind häufig zu weit gefasst. Das Risiko einer Vertragsstrafe infolge der Nichteinhaltung des Erklärten steigt in einem solchen Fall erheblich. 

Hier gilt es zu prüfen, ob eine eingeschränkte, eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann, sollte der Vorwurf zutreffen. 

Zudem bestehen unseres Erachtens gute Chancen die geforderten Gebühren zu reduzieren, da  der zu Grunde gelegte Streitwert gegebenenfalls zu reduzieren ist.

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Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0


Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)



Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 13.07.2022

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.