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Fax Formular: WD - Wirtschaftsdienst für Industrie, Handel & Gewerbe = online Firmenregister Eintrag


Gewerbetreibende und Freiberufler erhalten ein Formular des WD - Wirtschaftsdienst für Industrie, Handel & Gewerbe. Aufgrund der Aufmachung kann man dieses Schreiben unseres Erachtens für ein behördliches halten. Es handelt sich jedoch um das Angebot zum Abschluss eines Vertrags für einen online Firmen Eintrag. 

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Zum Hintergrund

DerWD - Wirtschaftsdienst für Industrie, Handel & Gewerbe verschickt Formulare, die unseres Erachtens wie offizielle Schreiben zur Registereintragung wirken.

Man wird aufgefordert die bereits vorausgefüllten Firmendaten zu kontrollieren und zu bestätigen.

Das ausgefüllte Formular kann dann unterschrieben entweder eingescannt oder als Foto an die E-Mailadresse „info@register-eintrag.at“ zurückgesendet werden.

Unterschreibt man dieses Formular jedoch vorschnell ohne das Kleingedruckte zu lesen im Glauben es handele sich nur um eine Bestätigung der Daten hinsichtlich der offiziellen Handelsregistereintragung, so hat man einen teuren Vertrag über einen online Firmeneintrag erworben.

Für ein Jahr kostet dieser Eintrag 542,- Euro und die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre.

Somit ist man mit einer vorschnellen Unterschrift 1.626,- Euro los.


Unser Rat

Zahlen Sie keinesfalls vorschnell!

Sollten Sie bereits gezahlt haben, so sollte anwaltlich geprüft werden, ob Ihr Geld zurück verlangt werden kann.

Es bleibt zu prüfen, ob es tatsächlich zu einem wirksamen Vertragsschluss gekommen ist.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen derartige Anzeigen-Forderungen verteidigen.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)


Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 03.08.2021

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.