Gewerbetreibende und Freiberufler erhalten ein Formular des WD - Wirtschaftsdienst für Industrie, Handel & Gewerbe. Aufgrund der Aufmachung kann man dieses Schreiben unseres Erachtens für ein behördliches halten. Es handelt sich jedoch um das Angebot zum Abschluss eines Vertrags für einen online Firmen Eintrag.
Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten.
DerWD - Wirtschaftsdienst für Industrie, Handel & Gewerbe verschickt Formulare, die unseres Erachtens wie offizielle Schreiben zur Registereintragung wirken.
Man wird aufgefordert die bereits vorausgefüllten Firmendaten zu kontrollieren und zu bestätigen.
Das ausgefüllte Formular kann dann unterschrieben entweder eingescannt oder als Foto an die E-Mailadresse „info@register-eintrag.at“ zurückgesendet werden.
Unterschreibt man dieses Formular jedoch vorschnell ohne das Kleingedruckte zu lesen im Glauben es handele sich nur um eine Bestätigung der Daten hinsichtlich der offiziellen Handelsregistereintragung, so hat man einen teuren Vertrag über einen online Firmeneintrag erworben.
Für ein Jahr kostet dieser Eintrag 542,- Euro und die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre.
Somit ist man mit einer vorschnellen Unterschrift 1.626,- Euro los.
Zahlen Sie keinesfalls vorschnell!
Sollten Sie bereits gezahlt haben, so sollte anwaltlich geprüft werden, ob Ihr Geld zurück verlangt werden kann.
Es bleibt zu prüfen, ob es tatsächlich zu einem wirksamen Vertragsschluss gekommen ist.
Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.
Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen derartige Anzeigen-Forderungen verteidigen.
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.
Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
0221 . 9 758 758 0