Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte |
Erneut wurde uns eine Abmahnung aus dem Hause Waldorf Frommer vorgelegt. Ausgesprochen wurde diese Abmahnung für die Warner Bros. Entertainment GmbH wegen vermeintlichem Filesharing also wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung.
Mit der Abmahnung werden Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche wegen der Rechtsverletzung an dem Film „Magic Mike XXL“ aufgestellt.
So wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch der Ausgleich eines Vergleichsbetrages als umfängliche Wiedergutmachung in Höhe von insgesamt 915 Euro gefordert.
Sollten auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben, so ist zunächst zu prüfen, ob nicht Sie überhaupt als Anschlussinhaber zu haften haben. Hierzu ist jedoch eine individuelle Analyse des Einzelfalles notwendig.
Mögliche Verhaltensalternativen für Abgemahnte finden Sie in einem gesonderten Artikel in unserem Blog.
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