Waldorf Frommer Abmahnung im Auftrag der Studiocanal GmbH |
Uns wurde eine weitere Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing vorgelegt. Diese Abmahnung wurde diesmal für die Studiocanal GmbH aus Berlin ausgesprochen
Die Abmahnung erfolgte wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung. Es werden vorliegend Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche wegen der Rechtsverletzung an dem Film „Sicario“ geltend gemacht.
In diesem Zusammenhang wird der Ausgleich eines Vergleichsbetrages als umfängliche Wiedergutmachung in Höhe von 915 Euro verlangt. Ebenso wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
In dem konkreten Fall mussten wir zunächst prüfen, ob nicht die grundsätzliche Haftung unseres Mandanten ausgeschlossen werden kann. Schließlich haftet der Anschlussinhaber nicht in allen Fällen. Dies bedarf jeweils eine auf den Einzelfall abgestimmte Begutachtung.
Informationen über etwaige Reaktionsmöglichkeiten finden Sie in einem gesonderten Artikel in unserem Blog.
0221 . 9 758 758 0