Sie möchten uns direkt in Ihrem Fall beauftragen? Hier geht es weiter zur Mandatierung:
Jetzt Anwalt beauftragen

Unternehmens-Register und Abo-Fallen

Nur scheinbar offizielle Handelsregister-Rechnungen

Viele junge und unerfahrene Unternehmer erhalten unmittelbar nach ihrer Eintragung in das Handelsregister Post mit der Aufforderung, eine Rechnung zu begleichen, die die Kosten für einen Registereintrag zum Gegenstand hat. Richtig ist, dass zur Eintragung ins Handelsregister eine Gebühr zu entrichten ist. Die Rechnung dafür sollte der Unternehmer etwa 4-5 Wochen nach der eigentlichen Eintragung bekommen. Wichtig ist, dass diese offizielle Rechnung von dem jeweiligen Amtsgericht kommt.

Das betrügerische Unternehmen nutzen die fehlende Kenntnis bei Jungunternehmern aus und sendet an diese als offizielle Rechnungen getarnte Angebote zur Eintragung in ein Unternehmensregister. Die Briefe enthalten in aller Regel direkt einen Überweisungsträger und erwecken den Eindruck, es bestehe eine Zahlungsverpflichtung, obwohl es sich tatsächlich um ein Angebot zum Vertragsschluss handelt. Das versteckte Vertragsangebot befindet sich dann entweder im Kleingedruckten oder in den AGB, welche nicht selten auch nur auf der Rückseite abgedruckt sind. Die angeschriebenen Unternehmer werden aufgefordert, die Firmendaten zu überprüfen und diese in einem Formular zu ändern oder mit der Unterschrift zu bestätigen. Wird dieses Formular dann versendet, ist ein Vertrag zustande gekommen und die Abo-Falle hat zugeschlagen.

Wie sehen solche Betrüger-Briefe aus?

Um täuschend echt aussehende Briefe zu erstellen, nutzen die Versender Symbole wie den Deutschland-Adler oder das jeweilige Landeswappen, typische Farben und Schriftarten, die einem behördlichen Schreiben ähneln und bauen das ganze Anschreiben einem Behördenschreiben ähnelnd auf.

Die Unternehmensnamen wie „BDL – Bundesregister der Länder“ oder „Handels- und Gewerberegister“ erwecken zunächst den Eindruck, es handele sich um einen amtlichen Versender und somit um eine seriöse Zahlungsaufforderung.

Außerdem wird oft ein Auszug aus dem echten Handelsregister-Eintrag zitiert, um weiter die Seriosität des Schreibens zu unterstreichen.

Wie kann ich Sie von richtigen amtlichen Briefen unterscheiden?

Zunächst sollten Sie sich den Brief genaustens anschauen und dabei auf Kleinigkeiten wie die angegebene Kontakt-Emailadresse und die Anschrift achten. Endet die E-Mail auf typische Verbraucherdomains wie „@web.de“ oder ist bei Google unter der angegebenen Adresse nur ein Wohnhaus zu sehen, sollten ihre Alarmglocken läuten. Ebenso, falls die angegebene IBAN aus dem Ausland stammt.

Ich habe bereits überwiesen oder das Formular weggeschickt. Wie kann ich das rückgängig machen?

Je nachdem, auf welche Masche Sie reingefallen sind, gestaltet sich die Lösung für Ihr Problem anders. In jedem Fall gibt es Mittel und Wege, gegen solche Abo-Fallen vorzugehen und sich vom gegebenenfalls entstandenen Vertrag zu lösen. In der Vergangenheit haben wir bereits hinreichend Erfahrung mit solchen betrügerischen Unternehmen machen können und stehen Ihnen daher gerne zur Seite. Sprechen Sie uns an!

Stand: 06.03.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.