Die Registrierung bei der Stiftung EAR als Hersteller von Elektronikartikeln

Hintergründe und Praxis-Tipps zur EAR-Registrierung

Regelmäßig erreichen uns Abmahnungen des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerbs e.V. (Sitz: Fürstenfeldbruck) wegen verschiedenster Verstöße in Internetshops wie eGun, ebay, etc.

Inhaltlich sind die unterschiedlichsten Branchen betroffen wie z. B. Gartentore, Textilien, EDV-Zubehör, Sportartikel, Waffen, Ladegeräte, Lebensmittel, Getränke, Musikinstrumente und vieles mehr.

Vorwurf

Die jeweiligen Vorwürfe der Abmahnung sind dabei verschiedenster Natur:

Lebensmittel und Getränke

Vermehrt haben uns in jüngster Zeit Abmahnungen erreicht, die an die Anbieter von Lebensmitteln oder Getränken gerichtet waren.

Bei der Lebensmittelkennzeichnung ist also Vorsicht geboten.

Insbesondere betroffen von den Abmahnungen waren Anbieter von Wein und Sekt. Neben zutreffenden Hinweisen auf Sulfite und Alkoholgehalt wurde auch ein Hinweis auf Firma und Anschrift des verantwortlichen Unternehmers verlangt.

Bei Lebensmitteln ist auf eine vollständige Nährwertdeklaration zu achten – insbesondere beim Vertrieb verpackter Lebensmittel über das Internet ist dieser Anforderung nicht immer so einfach Folge zu leisten.

Nährwerts- und gesundheitsbezogene Angaben müssen dabei auch die Anforderungen der Health-Claims-Verordnung erfüllen, dies wurde insbesondere in Bezug auf Bio-Produkte und Alkohol problematisiert. Für Bio-Produkte ist weiterhin die Öko-Verordnung einzuhalten.

Irreführende Garantiewerbung

Etwas ungewöhnlicher sind auch die vermehrten Abmahnungen wegen irreführender Garantiewerbung oder Garantiewerbung ohne Erläuterung. Ein Wettbewerbsverstoß besteht darin, dass der Verkäufer mit der pauschalen Werbung einer Garantie dazu verleitet wird, ein bestimmtes Produkt zu kaufen, obwohl hinsichtlich des Inhalts dieser angeblichen Garantie keine genauen Aussagen getroffen werden. Achten Sie also darauf, die genauen Konditionen Ihrer Garantie festzusetzen und zu kommunizieren.

Vertragsschluss im Internet

Fehlende Informationen zu den einzelnen technischen Schritten des Vertragsschlusses, zur Korrekturmöglichkeit der Eingaben vor Vertragsschluss, zur Vertragstextspeicherung oder zu den zur Verfügung stehenden Sprachen sowie fehlende Links zur OS-Plattform können bei einem Vertragsschluss im Internet problematisch sein und werden häufig abgemahnt.

Achten Sie darauf, dass auf Ihrer Internetplattform all diesen Pflichten nachgekommen wird.

Widerrufsbelehrung

Auch hinsichtlich des altbekannten Problems der Widerrufsbelehrung sind uns viele Abmahnungen bekannt. Dabei geht es hauptsächlich um fehlerhafte Informationen hinsichtlich der Widerrufsfrist oder der Widerrufsfolgen sowie veraltete Widerrufsbelehrungen. Auch moniert wurde eine Belehrung über Rücksendekosten auf Grundlage einer 40 € - Klausel, die nur in den AGB stattfand.

Insbesondere durch unterschiedliche Angaben an verschiedenen Stellen können hier Fehler auftreten; achten Sie unbedingt darauf, an allen Stellen einheitliche und rechtskonforme Informationen bereitzustellen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unzulässige und fehlerhafte AGB-Klauseln begründen häufig Wettbewerbsverstöße. Maßgeblich ist die recht unübersichtliche Einzelfallrechtsprechung – ziehen Sie für die Erstellung ihrer AGB unbedingt einen Fachmann hinzu, damit alles rechtskonform ausgestaltet ist.

Sie wurden vom Verbraucherschutzverein abgemahnt?

Wir raten zur Vorsicht, lassen Sie sich nicht von dem offiziellen Namen zu vorschnellen Handlungen hinreißen!

Bleiben Sie nicht untätig:

Reagieren Sie nicht auf die Abmahnung, so beantragt der Verein erfahrungsgemäß eine einstweilige Verfügung. Bei einer berechtigten Abmahnung ist dies mit erheblichen Zusatzkosten verbunden.

Kommen Sie den Aufforderungen nicht ohne anwaltliche Überprüfung nach:

Auch bezüglich des Verbraucherschutzverbandes ist bekannt, dass die beigefügten Unterlassungserklärungen häufig Tücken beinhalten. So wurden zum Teil Vertragsstrafen von über 5.000 € verlangt. Zudem wurde häufig das zu unterlassende Verhalten viel zu weit gefasst, so wurde beispielsweise ein Wettbewerbsverstoß beim Verkauf von Wein und Sekt abgemahnt, die beigefügte Unterlassungserklärung bezog sich jedoch nicht nur auf diese Produkte, sondern auf sämtliche Lebensmittel.

Unterzeichnen Sie eine solche Erklärung, so sind Sie für einen sehr langen Zeitraum verpflichtet. Durch die weite Fassung können hohe Vertragsstrafen in allen möglichen, unerwarteten Bereichen anfallen, dies kann sich sogar existenzbedrohend auswirken!

Lassen Sie sich vor der Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf jeden Fall beraten!

Es gibt hierfür meist mehr als nur eine rechtswirksame Formulierung, die Erklärung sollte zuvor also zu ihren Gunsten abgeändert werden. Sollten Sie eine solche Erklärung abgeben, ist in jedem Fall darauf zu achten, dass Sie diese auch einhalten.

Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 26.10.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.