Auch weiterhin: UWG Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (VgU) diesmal wegen Werbung mit CE-geprüft auf eBay


Auch weiterhin mahnt der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (VgU) Händler wegen behaupteter Wettbewerbsverstöße (Verstöße gegen das UWG) ab.

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt


Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat seinen Sitz in Hohenzollernring 12, 50672 Köln und setzt sich für Fairness und Verantwortung im Wettbewerb ein.

Wir berichteten über Abmahnungen des Vereins bereits mehrfach in der Vergangenheit:

https://e-commerce-kanzlei.de/uwg-abmahnung-des-verein-gegen-unwesen-in-handel-und-gewerbe-köln-e.v.-vgu-wegen-himalaya-salz.html

https://e-commerce-kanzlei.de/...

Damals ging es u.a  bereits um die unrechtmäßige Kennzeichnung mit einem CE-Zeichen.

Nun geht der Verein gegen ebay Händler wegen der Werbung mit "CE-geprüft" vor.

Es handele sich hierbei um eine Irreführung durcj Werbung mit Selbstverständlichkeiten im Sinne der §§ 3 und 5 UWG.

Der Verein fordert binnen Frist die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 255,- Euro.

Zur Begründung der geforderten Aufwendungen wird eine ausführliche Begründung dargelegt. Der Betrag sei ein Durchschnittswert der entstandenen Kosten über einen Zeitraum von 5 Jahren.



Unser Rat

Der Verein ist bereits seit vielen Jahren im Bereich von Abmahnungen tätig, eine Abmahnung sollte also unbedingt ernst genommen werden.


Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft! Die Verpflichtungen in vorformulierten Erklärungen sind häufig zu weit gefasst. Das Risiko einer Vertragsstrafe infolge der Nichteinhaltung des Erklärten steigt in einem solchen Fall erheblich. Erfahrungsgemäß überprüft der Verein, ob Sie sich an die Erklärung halten. Ist dies nicht der Fall, droht ihnen schnell eine dreistellige Zahlung. Sie sind an eine Erklärung für bis zu 30 Jahre gebunden, selbst wenn diese zu weitreichend war. 


 Geben Sie die Erklärung allenfalls in modifizierter Form ab, die ein fachkundiger Rechtsanwalt für Sie vorgenommen hat.

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Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0


Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)



Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 10.01.2023

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.