UrhG Foto Abmahnung / Berechtigungsanfrage der Image Professionals GmbH durch Kanzlei Waldorf Frommer

Die Abmahner

Die Image Professionals GmbH verschickt, vertreten durch die Kanzlei Waldorf Frommer, urheberrechtliche Abmahnungen wegen der – angeblich unlizenzierten - Verwendung von Fotos.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier wie zu reagieren ist.

Zum Hintergrund

Die Image Professionals GmbH aus München ist eine Bildagentur. Auf der eigenen homepage heißt es:

„Wir sind spezialisiert auf außergewöhnliche Bildangebote, bei denen neben hervorragenden Bildern auch Kompetenz und Fachwissen gefragt sind. Von Food über Gesundheit bis Wissenschaft – unsere Spezial-Bildagenturen bieten Bilder, Videos, Features und Texte sowie zahlreiche Services für professionelle Bildnutzer, die sich keine Fehler erlauben können.“

In der Abmahnung wird die angeblich unlizenzierte Nutzung eines Fotos der GmbH auf einer homepage gerügt. Angeblich sei der Abmahnung eine Berechtigungsanfrage vorausgegangen.

In der Abmahnung wird ausgeführt, dass der Empfänger der Abmahnung durch die Verwendung des streitgegenständlichen Bildmaterials in mehrfacher Hinsicht gegen die Rechte der Image Professionals GmbH verstoßen habe.

Aufgrund dieser Rechtsverletzungen stünden der GmbH Unterlassungs-, Auskunfts-, Aufwendungsersatz- und Schadenersatzansprüche nach §§ 97, 97a, 101 UrhG, 242 BGB zu.

Es wird die Unterzeichnung einer vorformulierten, strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt. Zudem soll umfassende Auskunft über den Zeitpunkt, zu dem das oben genannte Bildmaterial in die gegenständliche Internetseite eingebunden bzw. von dieser entfernt wurde sowie über die Herkunft (Quelle) des Bildmaterials erteilt werden.

Zudem wird Schadensersatz und die Erstattung von Abmahnkosten verlangt. Die Berechnung des Schadensersatzes für die unberechtigte Bildnutzung wird hierbei anhand des Preiskatalogs der Image Professionals GmbH vorgenommen.


Unser Rat

Bewahren Sie Ruhe und lassen sich noch binnen Frist von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Bei Verwendung urheberrechtlich geschützter Bildwerke ohne die Erlaubnis des Urhebers oder des ausschließlichen Rechteinhabers können urheberechtliche Ansprüche entstehen. Daher sollten Sie vor der Verwendung von Bildern, die Sie nicht selbst gemacht haben, stets prüfen, ob Sie diese Bilder verwenden dürfen.

Auch wenn Sie Lizenzen für Fotos von Bilddatenbanken wie pixelio.de erworben haben, müssen Sie sich im Einzelfall stets genau informieren, unter welchen Voraussetzungen Sie diese Bilder nutzen dürfen.

Somit bleibt in jedem Einzelfall zu prüfen, ob überhaupt ein Urheberrechtsverstoß – unlizenzierte Nutzung - vorliegt.

Sollte der Vorwurf zutreffen, so bleibt zu prüfen, wie strategisch am besten vorzugehen ist. Hier kann beispielsweise meist lediglich eine eingeschränkte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Auch die geltend gemachten Gebühren und die Schadensersatzforderung können mit juristischen Argumenten oftmals reduziert werden.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 06.11.2020

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.