UrhG Abmahnung: Sky Fernsehen GmbH & Co. KG durch JBB Rechtsanwälte


Die Kanzlei JBB Rechtsanwälte geht vermehrt für die Sky Fernsehen GmbH & Co KG gegen Gaststättenbetreiber wegen der Übertragung u.a. von Fußballspielen vor.

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt


Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG hält für die Fernsehübertragung diverser Fußballspiele die Übertragungsrecht in Deutschland. So zeigt Sky Live-Übertragungen der meisten Spiele der Fußball-Bundesliga, der 2. Bundesliga, sowie UEFA Champions League und DFB-Pokal Spiele.

Betroffen sind meistens Besitzer von Gaststätten, Shisha Bars etc, in denen derartige Fußballspiele live für die Gäste ausgestrahlt werden. 

Dem Betroffenen wird vorgeworfen, ein entsprechend geschütztes Fußballspiel unerlaubt öffentlich ausgestrahlt zu haben, ohne die notwendigen Nutzungsrechte innezuhaben. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung dar. 

Gefordert wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung, welche für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an die Firma vorsieht. Diese Erklärung ist unseres Erachtens sehr weit gefasst.

Zudem wird angegeben, dass ein hohen Schadensersatzanspruches (Entgangene Lizenzgebühren) sowie eines Anspruches auf Erstattung der für die Abmahnung entstandenen Gebühren besteh. 

Zur Erledigung der Zahlungsansprüche bietet die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG einen deutlich niedrigeren Vergleichsbetrag an, wenn der Abgemahnte gleichzeitig ein Sky-Abonnement abschließt.



Unser Rat

Urheberrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen.

Hier gilt es insbesondere zu prüfen, ob tatsächlich eine urheberrechtsverletzende Verwendung vorliegt. 
Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte – auch wenn sich der Vorwurf bewahrheitet – nicht ungeprüft unterschrieben werden, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und 30 Jahre lang Gültigkeit entfaltet. Auch ist der Unterlassungstatbestand unserer Meinung nach zu weit gefasst – dies kann schnell existenzielle Folgen haben.

Zudem sollte der angebotene Vergleich nicht vorschnell angenommen werden. Hier gilt zu prüfen, ob die geforderten Gebühren angemessen sind.


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Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

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Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 13.04.2022

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.