Urheber Foto Abmahnung der Dinotech e. K. durch die Kanzlei TEWAAG wegen Produktfotos


Urheber Foto Abmahnung der Dinotech e. K. durch die Kanzlei TEWAAG wegen Produktfotos erhalten?

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Die Firma Dinotech e. K. aus Göttingen betreibt einen Werkzeugfachhandel mit eigenem Online Shop.

Abmahngefährdet sind online Mitbewerber. 

In der Abmahnung wird dem Betroffenen vorgeworfen Produktfotos der Firma ohne deren Zustimmung/Lizenz zur Bebilderung eines Angebots verwendet zu haben. Die Dinotech e.K.  sei Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an diesen Darstellungen. Dies stelle eine abmahnfähige Urheberrechtsverletzung dar. 

Abgemahnt wird durch Kanzlei TEWAAG.

Zunächst wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, welche für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an die Firma vorsieht. Dies kann in Zukunft schnell teuer werden. Ein Formulierungsvorschlag liegt der Abmahnung bei.

Weiter wird ein Schadensersatz auf Basis einer Lizenzanalogie i.H.v. 750,- Euro verlangt.


 Zu guter Letzt wird die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltsgebühren ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 19.000,- Euro verlangt. 

Unser Rat

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Der Vorwurf ist juristisch zu überprüfen.

Unterzeichnen Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, da derartige vorformulierte Erklärung der Gegenseite oftmals zu weit gefasst sind und Sie sich dadurch zu weitreichend verpflichten könnten. Es bleibt zu prüfen, ob nur eine eingeschränkte, sprich modifizierte Erklärung abgegeben werden kann. 

Auch die geltend gemachten Gebühren können oftmals mit juristischer Argumentation reduziert werden.

Melden Sie sich bei uns - Wir helfen Ihnen!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0


Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)



Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 10.05.2022

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.