UPDATE: UrhG Abmahnung der Dassault Systemes SOLIDWORKS „CST“:
Nun vertreten von MOMENTUM Avocats

Bereits in der Vergangenheit berichteten wir über Abmahnungen der Dessault Systemes (SOLIDWORKS), bisher vertreten durch die CJCH Solicitors.

Nunmehr werden Abmahnungen wegen angeblich unlizenzierter Softwarenutzung (CST) durch die MOMENTUM Advocats aus Paris ausgesprochen.

Zum Hintergrund

Derzeit liegt uns erneut eine Abmahnung des Softwareunternehmens Dassault Systemes Deutschland GmbH zur Prüfung vor.

Wir berichteten hier bereits mehrfach in der Vergangenheit:

https://e-commerce-kanzlei.de/schon-wieder-eine-abmahnung-von-dassault-systemes-durch-kanzlei-cjch-solicitors-wegen-urheberrechtsverletzung-solidworks.html

https://e-commerce-kanzlei.de/abmahnung-der-kanzlei-cjch-solicitors-fuer-dassault-systemes-se-software-nutzung-ohne-lizenz.html

Es wird diesmal die unlizenzierte Nutzung der Software CST vorgeworfen.

Die Firma lässt sich dabei von der französischen Kanzlei MOMENTUM Advocats mit Sitz in Paris vertreten.

In einem Anschreiben, welches sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache verschickt wurde, verlangt die Kanzlei für die Firma auszugsweise:

die Nutzung der Software in jedweder Form auf jedwedem Gerät unverzüglich einzustellen; hiervon ausgenommen sind lediglich lizensierte Versionen der Software; uns spätestens bis zum ..... schriftlich

zu bestätigen, dass Ihr Unternehmen jede Verletzung der Urheberrechte unserer Mandantin unterlässt; und
mitzuteilen, wie Ihr Unternehmen den unserer Mandantin entstandenen Schaden zu ersetzen gedenkt.“

Reagieren Sie nicht vorschnell! Hier sollten Sie sich binnen Frist anwaltlichen Rat holen.

Die Vorwürfe sind juristisch zu prüfen und sollten sie zutreffen, so sollte insbesondere strategisch bedacht werden, welche Schadens-Wiedergutmachung angeboten werden sollte. Schlimmstenfalls drohen gerichtliche Schritte der Firma, welche in dem Anschreiben bereits angedroht werden.

Wir helfen Ihnen!

Wir konnten schon viele Betroffene gegen Abmahnungen der Dessault Systemes vertreten und ihre Interessen wahren.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 17.03.2021

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.