Schon wieder eine Abmahnung von Dassault Systèmes durch die Kanzlei CJCH Solicitors

Urheberrechtsverletzung - SOLIDWORKS

Der Abmahner

Derzeit liegt uns erneut eine Abmahnung des Softwareunternehmens „Dassault Systèmes SolidWorks“ vor. Das Unternehmen ist eine Tochtergesellschaft der französischen Dassault Systèmes und Entwickler des recht bekannten 3D-CAD-Programms namens „SolidWorks“. Mit dem Programm werden Modelle und Zeichnungen erzeugt. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Waltham, Massachusetts, USA. Die Abmahnungen erfolgen durch die britische Kanzlei CJCH Solicitors.

Der Vorwurf

Den Abgemahnten werden Verstöße gegen das Urheberrecht vorgeworfen. Konkret soll die Software Solidworks ohne Lizenz verwendet worden sein.

Die Forderung

Die Abgemahnten werden aufgefordert, zur Urheberrechtsverletzung Stellung zu nehmen. Zusätzlich wird gefordert, eine Auskunft gemäß § 101 UrhG zu erteilen, damit die Höhe des Schadenersatzanspruchs für die unlizenzierte Nutzung gemäß § 97 UrhG berechnet werden kann. Außerdem sollen die entstandenen Rechtsanwaltskosten übernommen werden.

Unsere Einschätzung

Die Abmahnung wird ungewöhnlicherweise nicht als solche bezeichnet und auch zur Abgabe einer Unterlassungserklärung wird nicht aufgefordert. Das bedeutet aber nicht, dass die Abmahnung nicht gefährlich ist: Gerade bei Urheberrechtsverletzungen ist die Geltendmachung der Forderung vor Gericht nicht unwahrscheinlich. Die besondere Gefährlichkeit der Abmahnung liegt in der geforderten Auskunftserteilung. Mit den Auskünften soll die Höhe der Schadenersatzforderung bestimmt werden. Wenn Sie vorschnell Informationen weitergeben, zu deren Offenbarung sie gar nicht verpflichtet waren, kann die Schadenersatzforderung schnell in die Höhe schießen.

Unser Rat

Bevor Sie überhaupt Auskünfte erteilen, sollte anwaltlich geprüft werden, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, sollten Sie nicht voreilig alle geforderten Informationen preisgeben: Zu welchen Angaben Sie tatsächlich verpflichtet sind und welche Informationen nicht von Ihnen preisgegeben werden müssen, ist einzelfallabhängig. Gerne beraten wir Sie nach einer kostenlosen Ersteinschätzung ihrer Situation.

Stand: 23.03.2019

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.