Schon wieder: Abmahnung von Jens Sternberg durch Rechtsanwalt Pals

Wettbewerbswidrige Werbung

Der Abmahner

Uns liegt erneut eine Abmahnung wegen unlauterer Werbung von Herrn Jens Sternberg vertreten durch Rechtsanwalt Heinz-Dieter Pals vor. Abgemahnt wird durch Herrn Jens Sternberg aus 01445 Radebeul vor. Vertreten wird er durch Rechtsanwalt Heinz-Dieter Pals, 01309 Dresden. Herr Sternberg ist als Versicherungsmakler tätig.

Der Vorwurf

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass er auf dem Internetsuchdienst www.gelbeseiten.de unter Schlagworten wie „Versicherungsmakler“ gefunden werden kann, obwohl er tatsächlich Versicherungsvertreter sei. Der Abmahner sieht darin eine irreführende und damit eine wettbewerbswidrige Werbung im Sinne des §§ 3, 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG

Die Forderung

Der Abmahner macht einen Unterlassungsanspruch aus § 8 Abs. 1 S. 1 UWG geltend. In diesem Zusammenhang fordert er die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen. Daneben werden auf Grundlage des Gegenstandwertes in Höhe von 10.000 Euro die durch die Abmahnung entstandenen Kosten in Höhe von 887,03 Euro geltend gemacht.

Unsere Einschätzung

Tatsächlich bestehen zwischen den beiden Bezeichnungen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter Unterschiede. Ein Versicherungsvertreter ist weisungsgebunden und handelt im Auftrag einer Versicherung. Der Versicherungsmakler hingegen ist weisungsunabhängig und betreut Versicherungsverträge im Auftrag seiner Kunden. Diese Definition findet sich auch in §34d Abs. 1 GewO und §59 Abs. 3 S. 1 Versicherungsvertragsgesetz. Damit ist die fälschliche Bezeichnung als Versicherungsmakler grundsätzlich dazu geeignet über die tatsächliche Tätigkeit irrezuführen.

Allerdings muss trotzdem zunächst ein Wettbewerbsverhältnis zwischen den beiden Parteien bestehen, um eine Abmahnung rechtfertigen zu können. Dieses muss stets im Einzelfall überprüft werden.

Weiter ist die Anzahl der Abmahnung von Herrn Sternberg nicht gering. In einem solchen Fall muss auch geprüft werden, ob die Abmahnung (wegen des gegebenenfalls massenhaften Aussprechens von Abmahnungen) rechtsmissbräuchlich sein könnte.

Unser Rat

Haben Sie auch eine Abmahnung von RA Pals in Namen von Herrn Sternberg erhalten? Dann raten wir ihnen, nicht vorschnell ohne anwaltliche Hilfe zu handeln. Geben Sie insbesondere die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung durch einen geeigneten Anwalt ab.

Diese Unterlassungserklärungen sind oft sehr weit gefasst und damit selbst im Falle einer tatsächlichen wettbewerbswidrigen Werbung nicht erforderlich, um die Wiederholungsgefahr auszuschließen.

Wir raten Ihnen, sich Hilfe bei einem Fachanwalt zu suchen, um zu überprüfen, ob in ihrem Fall tatsächlich ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß vorlag.

Gern prüfen wir den Sachverhalt in Ihrem Fall und finden für Sie eine individuelle Lösung. Wenden Sie sich gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse und wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter.

Stand: 13.09.2018

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.