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RWE Marketing DOO wirbt für Werbeanzeige in Bürger Info Folder 

Rechnung der Media Service Ltd. (Revolut Ltd.)

Gewerbetreibende und Freiberufler erhalten Fax-Formulare für Werbeanzeigen in einer „Bürger-Info /Bürger Info Folder“ der RWE Marketing DOO (Blagochje Angelovski, auch Geschäftsführer der Multi Marketing Solution DOO) aus Serbien.  

Die Empfänger dieses Formulars könnten unseres Erachtens bei flüchtigem Blick  dieses  für eine bloße Korrektur/Bestätigung einer bereits bestehenden Werbeanzeige halten. Teilweise gehen dem Formular wohl auch Anrufe voraus.

Es drohen horrende Rechnungen der Media Service Ltd. aus Großbritannien.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.

Die Fax-Formular Masche

Die Masche ist nicht neu! Es gibt zahlreiche Webeagenturen/ Verlage zumeist aus der Türkei, die derartige Anzeigen/Angebote verschicken.

Betroffene erhalten so auch von der serbischen RWE Marketing DOO ein Angebot zur kostenpflichtigen Veröffentlichung einer Werbeanzeige in einem Magazin/Zeitung namens „Bürger-Info“.

Bei einem flüchtigen Blick könnte man das erhaltene Formular für eine bloße Korrektur-Bestätigung einer bestehenden Anzeige halten. Unterschreibt man das Formular und schickt es zurück, drohen horrende Rechnungen.

So werden pro Auflage knapp 1.20,- Euro fällig.

Es wird aber noch teurer!

Im „Kleingedruckten“ erfährt man nämlich, dass es sich hier um einen 2-Jahresvertrag handelt und man insgesamt 6 Auflagen bestellt. Dies führt zu einem geschuldeten Betrag von knapp 7.000,- Euro.

Die Rechnungen werden durch die Media Service Ltd. gefordert. Zu zahlen ist an eine Revolut Ltd.

Dies alles scheint sehr dubios.

Bei Zahlungsverweigerung droht die Einschaltung von Inkassounternehmen. Bei diesen Korrektur-Fax Werbeanzeigen wird oftmals die Aktiva Inkasso GbR aus Bad Kreuznach tätig.

Dann steigt die Forderung um weitere Mahn- und Inkassokosten und der Zahlungsdruck auf Betroffene steigt.

Die RWE Marketing firmiert dabei als DOO, was die Kurzbezeichnung für die Unternehmensform Gesellschaft mit beschränkter Haftung steht. Man benötigt nur ein geringes Stammkapital von 500,- Euro. Derartige Firmen können daher schnell gegründet werden. So gibt es am Markt auch eine Vielzahl von derartigen Firmen, die mit dieser „Bürger-Info“ Masche auf Kundenfang gehen. Durch den Sitz im Ausland ist die Rechtsverfolgung und insbesondere die Rückforderung von bereits geleisteten Geldern um so schwieriger.

Unser Rat

Zahlen Sie die Rechnung nicht ungeprüft, da es schwierig sein wird, einmal gezahlte Beträge zurückzufordern.

Sie sollten die Forderung anwaltlich prüfen lassen. Hier bleibt zu prüfen, ob es zu einem wirksamen Vertragsschluss gekommen ist und ob tatsächlich einen Gegenleistung (Werbeanzeige in dem besagten Medium) erfolgt ist.

Wir konnten schon viele Betroffene gegen derartige Werbeeinträge in Bürger Info Folder verteidigen.

Es ist eine Anfechtung/Widerruf des Vertrags zu prüfen.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Es bestehen gute Verteidigungschancen.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 25.04.2021

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.