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Anruf + Fax: Regio PrintService S.L. (RPS SL) wirbt für Werbeanzeige in Bürger Info Folder 

Mahnung durch TOP Inkasso GmbH

Gewerbetreibende und Freiberufler erhalten Fax-Formulare für Werbeanzeigen in einer „Bürger-Info /Bürger Info Folder“ der Regio PrintService S.L. (RPS SL).

Teilweise gehen dem Formular auch Anrufe voraus.

Die Empfänger dieses Formulars können bei flüchtigem Blick dieses für eine bloße Korrektur/Bestätigung einer bereits bestehenden Werbeanzeige halten.

Es drohen horrende Rechnungen und Mahnungen durch die TOP Inkasso GmbH.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.

Die Fax-Formular Masche

Die Masche ist nicht neu! Es gibt zahlreiche Webeagenturen/ Verlage zumeist aus der Türkei, die derartige Anzeigen/Angebote verschicken.

Betroffene erhalten so auch von der Regio PrintService S.L. (RPS SL; Geschäftsführerin: Bianca Stock) aus Mallorca ein Angebot zur kostenpflichtigen Veröffentlichung einer Werbeanzeige in einem Magazin/Zeitung namens „Bürger-Info“.

Oftmals werden die Betroffenen zuvor angerufen.

Bei einem flüchtigen Blick könnte man das erhaltene Formular für eine bloße Korrektur-Bestätigung einer bestehenden Anzeige halten, da eine bereits veröffentlichte Anzeige des Betroffenen abgebildet ist.

Unterschreibt man das Formular und schickt es zurück, drohen horrende Rechnungen („Rechnung und Auftragsbestätigung“).

So werden pro Auflage knapp 900,- Euro fällig.

Es wird aber noch teurer!

Im „Kleingedruckten“ erfährt man nämlich, dass es sich in den meisten Fällen um einen 2-Jahresvertrag handelt und man insgesamt 4 Auflagenbestellt. Dies führt zu einem geschuldeten Betrag von knapp 3.600,- Euro.

Bei Zahlungsverweigerung droht die Einschaltung von Inkassounternehmen. Hier drohen Mahnungen durch die TOP Inkasso GmbH.

Dann steigt die Forderung um weitere Mahn- und Inkassokosten und der Zahlungsdruck auf Betroffene steigt.

Unser Rat

Zahlen Sie die Rechnung nicht ungeprüft, da es schwierig sein wird, einmal gezahlte Beträge zurückzufordern.

Sie sollten die Forderung anwaltlich prüfen lassen. Hier bleibt zu prüfen, ob es zu einem wirksamen Vertragsschluss gekommen ist und ob tatsächlich einen Gegenleistung (Werbeanzeige in dem besagten Medium) erfolgt ist.

Wir konnten schon viele Betroffene gegen derartige Werbeeinträge in Bürger Info Folder verteidigen.

Es ist eine Anfechtung/Widerruf des Vertrags zu prüfen.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Es bestehen gute Verteidigungschancen.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 25.04.2021

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.