Die Aquis Wasser-Luft-Systeme GmbH lässt durch die Kanzlei Hotz Utz wegen der behaupteten Verletzung von Patentrechten (ebay) Anbieter von Kaffee Filter Patronen („Polygonpatrone“) abmahnen.
Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.
Die Aquis Wasser-Luft-Systeme GmbH, Lindau (Zweigniederlassung Rebstein) vertreibt u.a. Filterpatronen für Kaffeemaschinen (claris-filter.com).
Auf der homepage liest man unter „Über uns“ folgendes:
„Claris ist ein eingetragener Markenname der Firma Aquis Wasser-Luft-Systeme. Claris Produkte werden in der Zweigniederlassung Rebstein, im St. Galler Rheinthal entwickelt und gefertigt. Die Marke Claris wird im Co-Branding zusammen mit den Marken unserer OEM-Kunden eingesetzt.
Unsere Firma wurde 1985 gegründet, als wir den ersten Tankfilter für Kaffee-Vollautomaten entwickelt haben. Seit dem wurde unser Produktportfolio ständig erweitert und heute bieten wir eine breite Palette von Filtrationslösungen für Anwendungen in der Industrie, Gastrobereich sowie Labor- und Medizinalanwendungen an.
Seit 2009 sind ausgewählte Produkte auch direkt für den Endkunden erhältlich, für diese Produkte wurde die Marke ClaroSwiss etabliert. Für den Marktzugang in Asien wurde 2018 in Shanghai die Vertriebsgesellschaft ClaroSwiss Filtration Technology Shanghai als Tochterfirma eingetragen.“
Dabei hält die Firma u.a. Patentrechte an bestimmten Filtersystemen.
Abmahngefährdet sind Anbieter z.B. auf eBay von Kaffee Filter Patronen. Der Vorwurf lautet auf Patentverletzung.
Gefordert wird binnen Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein Formulierungsentwurf liegt der Abmahnung bei.
Zudem wird der Ersatz der Anwaltskosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 500.000,- Euro (!) verlangt, mithin über 10.000,- Euro.
Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie die Abmahnung noch binnen Frist anwaltlich überprüfen.
Unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst sein dürfte. Hier bleibt zu prüfen, ob – sollte sich der Vorwurf bewahrheiten – eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann.
Hier bestehen insbesondere gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren, da unseres Erachtens ein zu hoher Streitwert angesetzt wird.
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.
Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.
Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:
kontakt@e-commerce-kanzlei.de
Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0
Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)
0221 . 9 758 758 0