Mega Gewinnspiele GmbH E Jackpot 49 beantragt Mahnbescheid über 699,- für Teilnahme an Lotterie/ Jackpot


Die Firma Mega Gewinnspiele GmbH E Jackpot 49 aus Berlin beantragt Mahnbescheid über 699,- für Teilnahme an Lotterie/ Jackpot.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten

Wie reagieren auf Mahnbescheid?

Die Firma Mega Gewinnspiele GmbH E Jackpot 49 beantragt einen Mahnbescheid über 699,- bei dem Amtsgericht Wedding gegen Mandanten.

Es soll um einen "Dienstleistungsvertrag" gehen.

Zu zahlen ist der Betrag auf ein französisches Konto der Class AG.


Wenn auch Sie einen derartigen Mahnbescheid erhalten haben, so sollten Sie schnell reagieren. Die Forderung sollte juristisch überprüft werden. Gegen einen Mahnbescheid steht Ihnen der Widerspruch binnen 2 Wochen zu. Wenn Sie diese 2 Wochen verstreichen lassen, kann gegen Sie ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden, welcher einer vollstreckbaren Titel gleichkommt. Gegen diesen Vollstreckungsbescheid könnte sodann Einspruch ebenfalls binnen 2 Wochen eingelegt werden, was zur Abgabe an ein zuständiges Gericht zur Durchführung eines streitigen Verfahrens führen würde.

All dies ist mit weiteren Kosten verbunden. Lassen Sie es also erst gar nicht soweit kommen und reagieren Sie schnell.



Unser Rat - Wir helfen Ihnen!

Hier sollte auf keinen Fall vorschnell gezahlt werden!

Die Seriosität der Forderung sollte dringend überprüft werden.

Hier müsste zunächst nachgewiesen werden, dass es tatsächlich zum Abschluss eines Vertrags gekommen ist. Dies müsste die Firma beweisen.


Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung auch Ihres Falls vor.

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Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 07.01.2022

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.