Gewerbetreibende und Freiberufler erhalten Fax-Formulare für Werbeanzeigen in einer „Bürger-Info /Bürger Info Folder“ der Medienzentrale Verlag Service aus der Türkei. Bei flüchtigem Blick könnte man unseres Erachtens dieses Formular für eine Korrektur/Bestätigung einer bereits bestehenden Werbeanzeige halten. Teilweise gehen dem Formular auch Anrufe voraus.
Es drohen horrende Rechnungen der Norddeutsche Medien UG.
Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.
Teilweise werden Betroffene zuvor von einem Callcenter angerufen. Betroffene berichten uns, sie seien davon ausgegangen es ginge um eine bereits bestehende Werbeanzeige. Man solle ein bald kommendes Formular noch unterschreiben.
Betroffene erhalten sodann von der Medienzentrale Verlag Service aus der Türkei ein Angebot zur kostenpflichtigen Veröffentlichung einer Werbeanzeige in einem „Bürger-Info“.
Die Masche ist nicht neu! Es gibt zahlreiche Webeagenturen/ Verlage aus der Türkei, die derartige Anzeigen/Angebote verschicken.
Bei einem flüchtigen Blick könnte man dieses Formular unseres Erachtens für eine bloße Korrektur-Bestätigung einer bestehenden Anzeige halten. Unterschreibt man das Formular und schickt es zurück, drohen horrende Rechnungen für eine Veröffentlichung in einem „BürgerinformationsFolder“.
Pro Auflage werden hier 1031,50 Euro fällig.
Es wird aber noch teurer!
Im „Kleingedruckten“ ist folgendes zu erfahren:
„Der Anzeigenvertrag läuft über 1 (ein) Jahr und beinhaltet 3 (drei) kostenpflichtige Auflagen im Werbeobjekt. Der Anzeigenpreis ist pro Auflage fällig."
Sollte der Vertrag jedoch nicht drei Monate vor Ende gekündigt werden, so sehen die AGB vor, dass sich der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert. Auf einer uns vorliegenden Offerte ist allerdings als „besondere Vereinbarung“ vermerkt, dass der Vertrag automatisch ausläuft.
Rechnungen werden sodann durch die Norddeutsche Medien UG aus Bremen gestellt.
Diese wird wohl auch für andere Werbeagenturen, wie die IKA Media und die Print-Media aus der Türkei tätig.
Sollten Sie bereits eine Zahlung geleistet haben und dadurch einen Vertrag mit der Firma eingegangen sein, kommt anwaltliche Hilfe nicht zu spät.
Wir konnten schon viele Betroffene verteidigen.
Es ist eine Anfechtung/Widerruf des Vertrags zu prüfen.
Bei derartigen Fax-Formular Tricks bestehen gute Verteidigungschancen.
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.
Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
0221 . 9 758 758 0