Marken + Patent Abmahnung der Kaloud Inc. und Kaloud Europe GmbH – Rechtsanwalt Moosreiner bzw. Kanzlei Vierung, Jentschura & Partner

u.a. wegen „Lotus“ Shisha Aufsätze (HMD)

Uns lagen bereits in der Vergangenheit Marken /Patent / UWG Abmahnungen der Kaloud Inc. und Kaloud Europe GmbH vertreten durch Rechtsanwalt Moosreiner vor (wegen „Lotus“ – Shisha Zubehör).

Nunmehr lässt die Firma durch die Patent- und Rechtsanwälte Vierung, Jentschura & Partner abmahnen.

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten. 

Zum Hintergrund

Die Kaloud Inc. USA und Kaloud Europe GmbH mahnen Verkäufer von Shishas/ Wasserpfeifen markenrechtlich/ patentrechtlich mit Hilfe von Rechtsanwalt Moosreiner bzw. nunmehr der Kanzlei Vierung, Jentschura & Partner aus München ab.

Es geht u.a. um die Verwendung der Bezeichnung „Lotus“ für Shisha Zubehör. Die Firma besitzt die Europäischen Markenrechte (Wortmarke) an „Lotus“ und „Kaloud“.

Zudem ist die Hitzeregulierungsfunktionalität patentrechtlich geschützt = Heat Managemant Devices („HMD“).

In der uns aktuell vorliegenden Abmahnung wird dem Betroffenen Verkäufer von Shishas (+ Zubehör) eine Markenrechtsverletzung, Unternehmenskennzeichnungsrechtsverletzung, ein Verstoß gegen den unlauteren Wettbewerb sowie eine Patentverletzung vorgeworfen.

Gefordert wird binnen Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (ein Formulierungsentwurf liegt der Abmahnung bei).

Zudem wird Auskunft (Rechnungslegung), Rückruf und Vernichtung verlangt. Die Verpflichtung enthält zudem die Übernahme eines noch nicht bezifferten (auch zukünftigen) Schadensersatzes.

In der Abmahnung der Kanzlei (Patent- und Rechtsanwälte) Vierung, Jentschura & Partner werden noch keine Rechtsanwaltskosten geltend gemacht, bzw. der Streitwert beziffert. Dies wird noch folgen. Dabei wird sich zeigen, ob nun auch für den die Abmahnung ebenfalls unterzeichnenden Patentanwalt zusätzliche Kosten verlangt werden.

In den Abmahnungen durch Rechtsanwalt Moosreiner hat dieser den Streitwert auf 500.000,- Euro fetsgesetzt und somit Anwaltskosten i.H.v. knapp 5.000,- Euro gefordert, welche ebenfalls binnen Frist zu erstatten waren.


Unser Rat

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.

Unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst sein dürfte. Hier bleibt zu prüfen, ob – sollte sich der Vorwurf bewahrheiten – eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann.

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Auch sollte die Auskunft nicht vorschnell erteilt werden, da diese Grundlage einer weiteren Schadensersatzforderung bildet. Hier sollte juristisch geprüft werden, wie strategisch weiter vorzugehen ist.

Zudem können in vielen Fällen die (zukünftig noch) geltend gemachten Gebühren reduziert werden, da unseres Erachtens oftmals von einem zu hohen Streitwert ausgegangen wird.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen marken- und patentrechtliche Abmahnungen verteidigen.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)



Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 17.03.2022

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.