eBay Marken Abmahnung: SKODA Auto a.s. + Kanzlei Lubberger Lehment

Aufkleber, Autozubehör etc. mit „Skoda“, „Oktavia“, „Fabia“, „Yeti“, „Skoda Rapid“, „Kodiaq“ +„Cityg“ 

Die SKODA Auto a.s. spricht, vertreten durch die Kanzlei Lubberger Lehment, markenrechtliche Abmahnungen wegen des Verkaufs von Aufklebern und Skoda Zubehör aus.

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Die SKODA Auto a.s. aus Tschechien hält u. a. umfangreiche Markenrechte an den Marken „Skoda“, „Oktavia“, „Fabia“, „Yeti“, „Skoda Rapid“, „Kodiaq“ +„Cityg“.

Von der Abmahnung betroffen sind Onlinehändler, insb. auf eBay die mit Logos/Emblemen von Autos bzw. Produkten mit entsprechendem Aufdruck oder mit Skoda Zubehör (Schlüsselanhänger etc.) handeln. 

Angeblich handele es sich nicht um Originalware.

Vertreten wird die Firma von der Kanzlei Lubberger Lehment. 

Neben der umfassenden Auskunftserteilung über die Verkaufserlöse wird die Anerkennung einer Schadensersatzpflich dem Grunde nach verlangt. Dabei wird die erteilte Auskunft für gewöhnlich ei derartigen Markenabmahnungen zur späteren Bezofferung eines Schadensersatzes dienen. 

Zudem wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, welche für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an die Firma vorsieht.

Doch damit nicht genug; es wird die Erstattung von Anwaltsgebühren aus einem Streitwert i. H. v 200.000,- Euro  verlangt (mithin fast 3.000,- Euro).

Unser Rat

Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen. 

Unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst ist. Hier ist zudem zu prüfen, ob – sollte sich der Vorwurf bewahrheiten – eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann.

Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren, da in dem vorliegenden Fall unseres Erachtens der Streitwert zu hoch bemessen sein dürfte.



Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0


Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)



Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 19.07.2022

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.