Marken Abmahnung der Samsung Electronics GmbH durch Kanzlei NOTOS wegen Plagiat

Verkauf von Smartphone Zubehör, Akkus etc. 



Die Samsung Electronics GmbH mahnt mit Hilfe der Kanzlei NOTOS Onlinehändler wegen des Verkaufs von angeblichen  Plagiaten ab.

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Die Firma Samsung Electronics GmbH, die insbesondere für ihre Smartphone bekannt ist, hält u.a. umfassende Markenrechte an der Bezeichnung "SAMSUNG".

Die Firma geht gegen Onlinehändler vor, die z.B. Smartphone Zubehör, Akkus etc anbieten, die mit dieser Bezeichnung "SAMSUNG" gekennzeichnet sind, obgleich es sich nicht um Originale handelt (= Plagiate). 

Abgemahnt wird mit Hilfe der Kanzlei NOTOS.

Der Abmahnungen gehen für Gewöhnlich Testkäufe voraus.

Aufgrund der behaupteten Markenverletzung sei der Betroffene zur Unterlassung, zum Schadenersatz, zur Auskunft und Rechnungslegung, zum Rückruf der widerrechtlich gekennzeichneten Waren sowie zur Zustimmung zur Vernichtung der beanstandeten Produkte verpflichte

Gefordert wird u.a. konkret die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung , welche für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 5.001,00 Euro an die Firma vorsieht. 

Damit nicht genug: Es wird die Zahlung von Abmahnkosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 250.000 Euro verlangt.

Unser Rat

Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen.

Hier gilt es insbesondere zu prüfen, ob tatsächlich eine markenmäßige Verwendung vorliegt bzw. eine Nachahmung gegeben ist. Dies ist für einen juristischen Laien nur schwer zu bewerkstelligen. Dazu bedarf es z.B. eines gewerblichen Handelns. Die weiteren Vorwürfe sind ebenfalls juristisch zu überprüfen. 


Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte – auch wenn sich der Vorwurf bewahrheitet – nicht ungeprüft unterschrieben werden. 


Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0


Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)



Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 20.06.2022

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.