Die Olympia-Verlag GmbH lässt markenrechtlich durch die Rechtsanwälte Cöster & Partner mbB wegen der Verwendung von "Torjägerkanone" u.a. für Pokale abmahnen
Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier wie zu reagieren ist.
Die Olympia Verlag GmbH ist Markeninhaberin die Marke "Torjägerkanone" u.a. in Nizza Klasse 06 –„Figuren, Statuen, Skulpturen und Trophäen aus Metall“.
Abmahngefährdet sind Anbieter von Pokalen mit eben diesem Aufdruck.
Abgemahnt wird mit Hilfe der Rechtsanwälte Cöster & Partner mbB.
Verlangt wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung, die bei einem zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an die GmbH vorsieht.
Zudem wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht, welcher für gewöhnlich der Bezifferung eines noch folgenden Schadensersatzes dienen dürfte.
Damit nicht genug: Es wird die Erstattung der Anwaltskosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 100.000,- Euro verlangt.
Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.
Der Vorwurf sollte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden, da es hier u.a. zu prüfen gilt, ob tatsächlich eine markenmäßige Verwendung vorliegt, was für einen juristischen Laien schwer einzuschätzen ist.
Sollte der Vorwurf zutreffen, so bleibt zu prüfen, ob nur eine modifizierte (eine eingeschränkte) Unterlassungserklärung abgegeben werden kann.
Auch der Auskunftsanspruch sollte nicht leichtfertig erfüllt werden, da die Auskunft oftmals Basis für einen weiteren Schadensersatz bildet.
Zudem können in vielen Fällen die geltend gemachten Gebühren reduziert werden, wenn von einem zu hohen Streitwert ausgegangen wird.
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.
Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen markenrechtliche Abmahnungen verteidigen.
Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.
Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:
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Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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