Die Firma Miele & Cie. KG lässt durch die Kanzlei Brandi Rechtsanwälte wegen des Verstoßes gegen das selektive Vertriebssystem nicht autorisierte Händler abmahnen.
Abmahngefährdet sind Anbieter von Ersatzteilen für Miele Haushaltsgeräte.
Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.
Die Firma Miele & Cie. KG vertreibt diverse Haushaltsgeräte und besitzt umfassende Markenrechte.
Abmahngefährdet sind Anbieter von Ersatzteilen für Miele Haushaltsgeräte, wie Staubsauger, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Wäschetrockner, Dunstabzugshauben, Herde und Öfen.
Der Vorwurf lautete u.a. auf Parallelimport.
Gefordert wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung , welche für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an die Firma vorsieht.
Zudem wird umfassende Auskunft über den bisherigen Vertrieb gefordert.
Es wird Erstattung der Anwaltsgebühren ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 250.000 (!) Euro verlangt (rund 3.800,- Euro).
Derartige Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen.
Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte – auch wenn sich der Vorwurf bewahrheitet – nicht ungeprüft unterschrieben werden, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und 30 Jahre lang Gültigkeit entfaltet. Auch ist der Unterlassungstatbestand unserer Meinung nach zu weit gefasst – dies kann schnell existenzielle Folgen haben.
Zudem sollte die Auskunft nicht vorschnell erteilt werden, da diese auch Basis eines weiteren Schadensersatzes sein kann.
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Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.
Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.
Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:
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Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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