Marken Abmahnung: Miele & Cie. KG durch Kanzlei Brandi Rechtsanwälte 

Verstoß gegen selektives Vertriebssystem/ nicht autorisierter Händler - Parallelimport 

Die Firma Miele & Cie. KG lässt durch die Kanzlei  Brandi Rechtsanwälte wegen des Verstoßes gegen das selektive Vertriebssystem nicht autorisierte Händler abmahnen. 

Abmahngefährdet sind Anbieter von Ersatzteilen für Miele Haushaltsgeräte.

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Die Firma Miele & Cie. KG vertreibt diverse Haushaltsgeräte und besitzt umfassende Markenrechte. 

Abmahngefährdet sind Anbieter von Ersatzteilen für Miele Haushaltsgeräte, wie Staubsauger, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Wäschetrockner, Dunstabzugshauben, Herde und Öfen.

Der Vorwurf lautete u.a. auf Parallelimport. 

Gefordert wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung , welche für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an die Firma vorsieht. 

Zudem wird umfassende Auskunft über den bisherigen Vertrieb gefordert. 

Es wird Erstattung der Anwaltsgebühren ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 250.000 (!) Euro verlangt (rund 3.800,- Euro). 

Unser Rat

Derartige Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte – auch wenn sich der Vorwurf bewahrheitet – nicht ungeprüft unterschrieben werden, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und 30 Jahre lang Gültigkeit entfaltet. Auch ist der Unterlassungstatbestand unserer Meinung nach zu weit gefasst – dies kann schnell existenzielle Folgen haben.

Zudem sollte die Auskunft nicht vorschnell erteilt werden, da diese auch Basis eines weiteren Schadensersatzes sein kann. 

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Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 17.10.2022

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.