Amazon + eBay Marken Abmahnung der Zapf Creation AG durch Kanzlei Zierhut IP wegen Baby born 


Die Zapf Creation AG mahnt mit Hilfe der Kanzlei Ihr Anwalt 24 Zierhut IP Händler auf eBay und Amazon wegen behaupteter Markenverletzungen bzgl. „BABY born“ ab.

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Die Zapf Creation AG bietet Kinderspielzeug und insbesondere Spielpuppen an und hat diesbezüglich diverse Marken eintragen lassen, wie die Marke „Baby born“.

Die Zapf Creation AG mahnt mit Hilfe der Kanzlei Ihr Anwalt 24 Zierhut IP wegen behaupteter Markenverletzungen bzgl. „BABY born“ ab.


Betroffen sind so u.a. Händler u.a. auf eBay, Amazon und Co.z.B. von Puppen Zubehör. Angeblich handele es sich nicht um Originalware. 

Gefordert wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung , welche für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an die Firma vorsieht. Zudem soll Auskunft erteilt werden und Anerkennung der Schadensersatzpflicht erklärt werden.

Damit nicht genug: Es wird die Zahlung von Abmahnkosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 200.000 Euro (!) verlangt, mithin 3019,50 Euro.

Unser Rat

Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen.

Hier gilt es insbesondere zu prüfen, ob tatsächlich eine markenmäßige Verwendung vorliegt. Dies ist für einen juristischen Laien nur schwer zu bewerkstelligen. Dazu bedarf es z.B. eines gewerblichen Handelns.

Ignorieren Sie die Forderung nicht, da dann schnell gerichtliche Schritte drohen können, die mit weiteren erheblichen Kosten verbunden sein werden.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte – auch wenn sich der Vorwurf bewahrheitet – nicht ungeprüft unterschrieben werden. Hier könnten Sie sich sonst auf die nächsten 30 Jahre unverhältnismäßig binden und es droht die Zahlung von Vertragsstrafe bei zukünftigen Verstöße gegen die Erklärung.

Auch der Auskunftsanspruch sollte nicht ungeprüft erfüllt werden, da die Auskunft oftmals zur Bezifferung eines weiteren Schadensersatzes dient. Hier ist strategisch genau zu prüfen, wie weiter vorgegangen werden sollte.

Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0


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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 18.05.2022

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.