Marken Abmahnung der Kanzlei Hoyng Rokh Monegier für G-Star RAW C.V. wegen angeblichem Plagiat

frühere Abmahnungen durch Kanzlei Lorenz Seidler Gossel

Die Modefirma G-Star RAW C.V. lässt durch die Kanzlei Hoyng Rokh Monegier markenrechtlich abmahnen. Es geht um den Vorwurf des Verkaufs von Plagiaten. 

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Die Modefirma G-Star RAW C.V. ist insbesondere für ihre Jeans Mode bekannt. Schon seit vielen Jahren werden insbesondere unter der Marke "RAW" Jeans weltweit verkauft. In der EU sind für die G-Star RAW unter anderem die Wortmarken "RAW" (Nr. 4743225, Nr. 12849774 und Nr. 17879379) mit Schutz in der Nizza-Klasse 25 (Bekleidung im weitesten Sinne) eingetragen.

Abmahngefährdet sind Anbieter von Mode unter bzw. mit der Bezeichnung "RAW".

Abgemahnt wird durch internationale Kanzlei Hoyng Rokh Monegier. Zuvor wurden Abmahnungen durch die Kanzlei 
Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB ausgesprochen.

Gefordert wird binnen Frist u.a. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Weiterhin wird die Erstattung der Abmahnkosten, die Leistung eines Schadensersatzes, Auskunftserteilung über Umfang der Rechtsverletzung und die Vernichtung der Produktbestände gefordert. 

Dabei wird die Zahlung einer Strafe für die Markenrechtsverletzung i.H.v. 3.000,- Euro verlangt. Für jeden weiteren Tag an dem die Markenrechtsverletzung besteht, sowie für jedes weitere angebotene Produkt soll der Abgemahnte eine Strafe von jeweils 300,- Euro zahlen. 

Unser Rat

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Der Vorwurf ist juristisch zu überprüfen.

Unterzeichnen Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, da derartige vorformulierte Erklärung der Gegenseite oftmals zu weit gefasst sind und Sie sich dadurch zu weitreichend verpflichten könnten. Es bleibt zu prüfen, ob nur eine eingeschränkte, sprich modifizierte Erklärung abgegeben werden kann. 

Auch die geltend gemachten Gebühren können oftmals mit juristischer Argumentation reduziert werden. 

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Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 06.05.2022

Redaktion

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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.