Die Monster Energy Company lässt auch weiterhin eBay Händler markenrechtlich abmahnen.
Aktuell ging es um den Verkauf von Bügelbildern/ Aufklebern
Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.
Die Monster Energy Company aus Californien ist u.a. für ihren MONSTER Energy Drink bekannt. Sie hält diverse Markenrechte an MONSTER, MONSTER ENERGY.
Abmahngefährdet sind u.a. Anbieter Bügelbildern/ Aufklebern auf eBay.
Abgemahnt wird durch internationale Kanzlei Bird & Bird LLP.
In der Vergangenheit wurden Abmahnungen durch die Kanzlei Bear & Wolf – Winterstein Rechtsanwälte ausgesprochen.
Wir berichteten hier:
https://e-commerce-kanzlei.de/...
Gefordert wird binnen Frist u.a. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Eine Vorlage liegt bereits der Abmahnung bei. Dabei wird ferner Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung verlangt. Zudem verpflichtet man sich, an die Firma einen noch zu beziffernden Schadensersatz zu zahlen.
Weiterhin wird die Erstattung der Abmahnkosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 250.000,- Euro gefordert, mithin 3.744,50 Euro.
Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Der Vorwurf ist juristisch zu überprüfen.
Unterzeichnen Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, da derartige vorformulierte Erklärung der Gegenseite oftmals zu weit gefasst sind und Sie sich dadurch zu weitreichend verpflichten könnten. Es bleibt zu prüfen, ob nur eine eingeschränkte, sprich modifizierte Erklärung abgegeben werden kann.
Auch die geltend gemachten Gebühren können oftmals mit juristischer Argumentation reduziert werden.
Melden Sie sich bei uns - Wir helfen Ihnen!
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.
Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.
Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:
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Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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