eBay Marken Abmahnung der Kanzlei Bird&Bird für Monster Energy Company "MONSTER" wegen Bügelbild/ Aufkleber


Die Monster Energy Company lässt auch weiterhin eBay Händler markenrechtlich abmahnen. 

Aktuell ging es um den Verkauf von Bügelbildern/ Aufklebern

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Die Monster Energy Company aus Californien ist u.a. für ihren MONSTER Energy Drink bekannt. Sie hält diverse Markenrechte an MONSTER, MONSTER ENERGY.

Abmahngefährdet sind u.a. Anbieter Bügelbildern/ Aufklebern auf eBay.

Abgemahnt wird durch internationale Kanzlei Bird & Bird LLP.  

In der Vergangenheit wurden Abmahnungen durch die Kanzlei Bear & Wolf – Winterstein Rechtsanwälte ausgesprochen.

Wir berichteten hier:

https://e-commerce-kanzlei.de/...

Gefordert wird binnen Frist u.a. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Eine Vorlage liegt bereits der Abmahnung bei. Dabei wird ferner Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung verlangt. Zudem verpflichtet man sich, an die Firma einen noch zu beziffernden Schadensersatz zu zahlen.

Weiterhin wird die Erstattung der Abmahnkosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 250.000,- Euro gefordert, mithin 3.744,50 Euro. 

Unser Rat

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Der Vorwurf ist juristisch zu überprüfen.

Unterzeichnen Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, da derartige vorformulierte Erklärung der Gegenseite oftmals zu weit gefasst sind und Sie sich dadurch zu weitreichend verpflichten könnten. Es bleibt zu prüfen, ob nur eine eingeschränkte, sprich modifizierte Erklärung abgegeben werden kann. 

Auch die geltend gemachten Gebühren können oftmals mit juristischer Argumentation reduziert werden. 

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Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

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Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 11.05.2022

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.