Marken Abmahnung der Imagine Peace Revocable Trust + Kanzlei Hoyng Rokh Monegier wegen "JOHN LENNON"

Die Imagine Peace Revocable Trust mahnt mit Hilfe der internationalen Kanzlei Hoyng Rokh Monegier wegen Verwendung der Marke "JOHN LENNON" ab.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier wie zu reagieren ist.

Wann drohen Abmahnungen?

Der Imagine Peace Revocable Trust wurde gegründet um das Erbe und den Nachlass von dem bekannten Beatle John Lennon zu verwalten. Der Imagine Peace Revocable Trust hält dabei die ausschließlicher Nutzungsrechte an der weltweit eingetragenen Marken für "John Lennon" (EU-Marken Nr. 015697022 und Nr. 015712987).

Abmahngefährdet sind u.a. Onlinehändler (z.B.auf Ebay, Amazon etc.) von Waren die mit dem Aufdruck von John Lennon oder einem zur Verwechslung geeigneten Zeichen beworben werden.


Vertreten durch die Kanzlei Hoyng Rokh Monegier wird u.a. die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie eine umfassende Auskunftserteilung gefordert.

Zudem soll eine Strafe von 3.000,- Euro fällig werden, wobei für weitere Tage der Markenverletzung weitere Strafen bis zu einem Höchstbetrag von 100.000,- Euro verlangt werden. Bei einer Zahlung innerhalb von 7 Tagen wird die Strafe auf 2.000,00 Euro reduziert.


    Unser Rat


    Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.

    Der Vorwurf sollte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden, da es hier u.a. zu prüfen gilt, ob tatsächlich eine markenmäßige Verwendung vorliegt, was für einen juristischen Laien schwer einzuschätzen ist.

    Sollte der Vorwurf zutreffen, so bleibt zu prüfen, ob nur eine modifizierte (eine eingeschränkte) Unterlassungserklärung abgegeben werden kann.

    Auch der Auskunftsanspruch sollte nicht leichtfertig erfüllt werden, da die Auskunft oftmals Basis für einen weiteren Schadensersatz bildet.

    Zudem können in vielen Fällen die geltend gemachten Gebühren reduziert werden, da unseres Erachtens hier von einem zu hohen Streitwert ausgegangen wird.


    Wir helfen Ihnen!

    Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

    Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen markenrechtliche Abmahnungen verteidigen.

    Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

    Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

    kontakt@e-commerce-kanzlei.de

    Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0


    Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)



    Ihr Sebastian Günnewig

    Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

    Stand: 20.07.2022

    Redaktion

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    Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

    Sebastian Günnewig

    Ansprechpartner:
    Sebastian Günnewig

    Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.