Marken Abmahnung: BVB Merchandising GmbH durch Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen - wegen Fanartikeln


Die BVB Merchandising GmbH lässt durch Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen markenrechtlich abmahnen, z.B. wegen Verwendung der Begriffe "BVB" "BVB 09" für Fanartikel.

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Die BVB Merchandising GmbH besitzt umfassende Markenrechte u.a. an der Bezeichnung "BVB" "BVB 09" "Borussia Dortmund" etc. 

Sie geht mit Hilfe der Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen gegen Markenrechtsverletzungen vor.

Betroffen sind so u.a. Händler u.a. auf eBay, Amazon und Co, die beispielsweise Fanartikel mit einer der Bezeichnungen anbieten.

Gefordert wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung , welche für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an die Firma vorsieht. Zudem soll Auskunft erteilt werden.

Zudem wird die Erstattung von Anwaltsgebühren von fast 2.600,- Euro verlangt (Streitwert 100.000,- Euro).

Unser Rat

Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen.

Hier gilt es insbesondere zu prüfen, ob tatsächlich eine markenmäßige Verwendung vorliegt. Dies ist für einen juristischen Laien nur schwer zu bewerkstelligen. Dazu bedarf es z.B. eines gewerblichen Handelns.

Ignorieren Sie die Forderung nicht, da dann schnell gerichtliche Schritte drohen können, die mit weiteren erheblichen Kosten verbunden sein werden.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte – auch wenn sich der Vorwurf bewahrheitet – nicht ungeprüft unterschrieben werden. Hier könnten Sie sich sonst auf die nächsten 30 Jahre unverhältnismäßig binden und es droht die Zahlung von Vertragsstrafe bei zukünftigen Verstöße gegen die Erklärung.

Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 18.05.2022

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.