Marken Abmahnung: BMW AG + KLAKA Rechtsanwälte wegen Marke „M“ - „M-Look“

Die BMW AG spricht, vertreten durch die Kanzlei KLAKA Rechtsanwälte, markenrechtliche Abmahnungen wegen der Wort/Bildmarke der „M“ Linie von BMW aus.

Wenn auch Sie betroffen sind, lesen Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Sachverhalt

Die BMW AG hält u. a. umfangreiche Markenrechte an der Marke „M“ für die M-Serie von BMW (BMW M-GmbH).

Von der Abmahnung betroffen sind Onlinehändler, insb. auf eBay die mit Logos/Emblemen von Autos bzw. Produkten mit entsprechendem Aufdruck handeln. 

Zuletzt (Stand Februar 2022) lag uns eine Abmahnung vor, die einen Händler betraf, der online u.a. mit Spiegelkappen für Fahrzeuge der Marke BMW warb. Diese bezeichnete er u.a. mit den Begriffen "BMW" und "M-Look".

Aber auch Käufer von BMW Produkten/Merchandise im Ausland können betroffen sein, wenn ihre Ware vom Zoll mit dem Vorwurf des Plagiats beschlagnahmt wird. Hintergrund ist, dass BMW geschützte Kennzeichen/Marken beim Zoll mit einem Sperrvermerk hinterlegt hat, so dass beim Verdacht auf gefälschte Ware bzw. gefälschte Kennzeichen/Logos die Ausfuhr oder Überlassung der Ware ausgesetzt wird. Es findet eine Grenzbeschlagnahme statt.

In einem uns u.a. vorliegenden Fall wurde einem Händler vorgeworfen, Embleme mit dem Zeichen „M-Look“ angeboten und entsprechend beworben zu haben, obgleich er keine entsprechende Lizenz besitze.

Es bestehe eine direkte Verwechslungsgefahr mit der Marke „M“ von BMW, da der Zusatz „Look“ nur beschreibend sei, was den Tatbestand des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG erfülle. Die Nutzung stelle zudem eine Rufausbeutung nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG dar.

Neben der Auskunft über die Anzahl der verkauften Ware, die dadurch erzielten Umsätze sowie Namen der gewerblichen Abnehmer und Vorlieferanten, wird die Vernichtung der Ware verlangt.

Darüber hinaus wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, welche für jeden zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an die Firma vorsieht.

Doch damit nicht genug; es wird die Erstattung von Anwaltsgebühren der KLAKA Rechtsanwälte aus einem Streitwert i. H. v 400.000,- Euro (!) verlangt.

Unser Rat

Markenrechtliche Abmahnungen sind grundsätzlich sehr ernst zu nehmen.

Hier gilt es insbesondere zu prüfen, ob tatsächlich eine markenmäßige Verwendung vorliegt. Dies ist für einen juristischen Laien nur schwer zu bewerkstelligen. Spezialisierter anwaltlicher Rat ist hier Gold wert.

Ignorieren Sie die Forderung nicht, da dann schnell gerichtliche Schritte drohen können, die mit weiteren erheblichen Kosten verbunden sein werden.

Unterzeichnen Sie hingegen keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst ist. Hier ist zudem zu prüfen, ob – sollte sich der Vorwurf bewahrheiten – eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann.

Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren, da in dem vorliegenden Fall unseres Erachtens der Streitwert zu hoch bemessen sein dürfte.

Hier kann bares Geld gespart werden!

Wir helfen Ihnen auch, sich bei einer Beschlagnahmung der Ware beim Zoll zu wehren. Hier gilt es größeren Schaden zu vermeiden uns ggf. eine vorbeugende Unterlassungserklärung abzugeben.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0


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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 02.10.2020

Redaktion

Autor:
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Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.