Abmahnung wegen der Bezeichnung "La Piazza" ?!

Haben auch Sie eine Abmahnung der Dr. Groteloh Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Huppertz Global GmbH erhalten?

Dann lesen Sie hier unbedingt weiter!

Mit der versendeten Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft sowie Schadensersatz, zunächst in Form der vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten nach einem Streitwert von 10.000 € (= 973,66 €) gefordert.


Alternativ wird der Abschluss eines Lizenzvertrages angeboten. An dieser Stelle ist anzumerken, dass der hier angesetzte Streitwert von 10.000,- € zur Berechnung der Abmahngebühren als gering zu bemessen ist. Hat der BGH doch entschieden, dass regelmäßig als Gegenstandswert in Höhe von mindestens 50.000,- EUR anzusetzen sein dürfte (vgl. BGH, Beschluss vom 16.04.2020,I ZB 97/19). Es stellt sich hier also zunächst die Frage, aus welchem Grund ein für Markenverfahren sehr geringer Wert angesetzt wird - dies kann unterschiedliche Gründe haben. Es sollte hier also zunächst umsichtig vorgegangen und keinesfalls vorschnell und ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung abgegeben werden!

Zum Hintergrund

Die Huppertz Global GmbH mit Anschrift Dorfrunde 25, 19243 Wittendörp hat sich im Jahre 2000 die deutsche Wortmarke "La Piazza" unter der Registernummer 39748262 eintragen lassen.

Die Eintragung gilt dabei für folgende Waren und Dienstleistungen:

"Klasse(n) 33:
alkoholische Getränke (ausgenommen Biere); Sekte; Schnäpse und Liköre
Klasse(n) 41:
Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Festen; Unterhaltung; Volksbelustigungen, Schaustellung von Tieren; Musikdarbietung, insbesondere Karaoke-Darbietung, Darbietung eines Disc-Jockeys und Darbietung eines Drehorgelspielers; Zirkusdarbietungen, insbesondere Darbietung eines: Clowns, Komikers, Pantomimen, Zauberkünstlers, Illusionisten, Close-up-Zauberkünstlers, Bühnentaschendiebs, Artisten, Einradartisten, Jongleurs, Akrobaten, Stelzengehers, Schnellzeichners, Karikaturisten, Luftballonmodelleurs, Komik-Kellners, (Step-)Tänzers, Balletttänzers, Showtänzers, Bauchtänzerin, Stripteasetänzerin, Aktionskünstlers, Performance-Künstlers, (Kinder-)Schminkkünstlers, Origami-Künstlers, Doubles, Moderators, (Kinder-)Entertainers; Theateraufführung; Künstlervermittlung; Vermietung von Licht- und Tontechnikanlagen und Pyrotechnikspektakel; Betrieb von Diskotheken und Nachtklubs
Klasse(n) 43:
Verpflegung und Beherbergung von Gästen; Dienstleistungen eines Gastronomen; Betrieb von Zeltveranstaltungen, Bars, Restaurants, Cafes, Schnellimbissen und Hotels; Catering; Heim- und Partyservice, nämlich Anlieferung von Speisen und Getränken; Zeltverleih; Erlebnisgastronomie"


Auch dies überrascht etwas, da Huppertz Global GmbH im Handelsregister bis dato folgenden Gegenstand der Gesellschaft, also Täötigkeitsbereiche, eingetragen hat:

"Planung, Service und Durchführung von Veranstaltungen sowie Handel und Vermietung jeglicher Art, weiterhin die
Sicherstellung von Waren sowie ferner Import und Export weltweit."


Es stellt sich mitunter auch die Frage, ob die Huppertz Global GmbH überhaupt in dem relevanten Bereich tätig ist...

Unser Rat

1
Bewahren Sie Ruhe!

Abmahnanwälte versuchen nicht selten, die behaupteten Ansprüche der eigenen Abmahnpartei mit aggressiven Schreiben und unter Setzung kurzer Fristen zu realisieren. Bewahren Sie also Ruhe, prüfen Sie den Grund der Abmahnung und auch die Höhe der geltend gemachten Gebühren sowie insbesondere den Umfang der weiteren (etwaigen) Verpflichtungen, wie Unterlassung, Auskunft und möglicherweise (zusätzlich zu den Abmahnkosten bestehender) Schadensersatzansprüche!

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Wir raten grundsätzlich davon ab, eigenständig mit der Gegenseite zu kommunizieren. Dies gilt erst recht, wenn Sie bereits einen eigenen Anwalt mandatiert haben oder kurz vor der Mandatierung stehen. Lassen Sie sich nicht dazu bringen, etwaige Schuldeingeständnisse oder anderweitige Zugeständnisse zu kommunizieren. Auch scheinbar harmlose Angaben können sich später als fataler Fehler herausstellen! Geben Sie also nicht vorschnell und ungeprüft weitere Auskünfte und Stellungnahmen an die Gegenseite ab. Sofern wir mandatiert werden, übernehmen selbstverständlich wir die Kommunikation vollständig für Sie.

3
Geben Sie nicht vorschnell und ungeprüft eine Unterlassungserklärung ab!

Es sollte zunächst geprüft werden, ob die von der Gegenseite behaupteten Unterlassungsansprüche überhaupt und in dem geforderten Umfang bestehen. Sofern dies zu bejahen ist, müssen aber vor Abgabe einer strabewehrten Unterlassungserklärung dringend vorbereitende Schritte und Maßnahmen geprüft und ggf. durchgeführt werden. Andernfalls kann es mit Abgabe (und Annahme) einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu teils existenzbedrohlichen Vertragsstrafen kommen! So haftet der Unterlassungsschulder beispielsweise oftmals auch für noch bestehende (Alt-) Veröffentlichungen, auch wenn diese nicht unmittelbar von ihm stammen, aber auf ihn zurückzuführen sind und ihm zu Gute kommen!

4
Leisten Sie keine ungeprüften Zahlungen an die Gegenseite!

Im Regelfall verlangt der Abmahner die Erstattung der (angeblich) entstandenen Abmahnkosten. Diese können aus Rechtsanwaltsgebühren, ggf. zuzüglich etwaiger Ermittlungs- und Testkaufkosten bestehen. Hier ist zunächst zu prüfen, ob die angeführten Positionen überhaupt erstattungsfähig sind und ob die Höhe der Ansprüche richtig berechnet wurde. Auch gilt es zu beachten, dass nach einer weitergehenden Auskunft die Gegenseite ggf. einen Schadensersatz fordert. Dieser kann mitunter mit drei verschiedenen Berechnungsmethoden ermittelt werden: Herausgabe des Verletzergewinnes, Annahme einer Lizenzanalogie oder durch Bestimmung des konkret erlittenden Schadens.

Handlungsempfehlungen / Ablauf bei Mandatierung

Sofern Sie uns mandatieren und wir Sie so in der streitigen Angelegenheit unterstützen, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:

1
Schicken Sie uns zusammen mit den benötigten Formularen die Abmahnung vollständig zu!

Wir prüfen den Sachverhalt zunächst um Detail und erläutern Ihnen dann, welche Schritte zu unternehmen sind und erstellen etwaig notwendigen Schriftsätze, ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite. Auch erklären wir Ihnen, welche Schritte Sie parallel durchführen müssen und ob bzw. welche Obliegenheiten Ihrerseits bestehen!

2
Kommunizieren Sie nicht eigenständig mit der Gegenseite, wenn wir bereits tätig sind!

Wir prüfen die einzuleitenden Schritte, stimmen diese mit Ihnen intern ab und führen die gesamte Kommunikation für Sie!

3
Wichtig: Fristen beachten!

Es müssen alle von der Gegenseite gesetzte Fristen beachten werden. Nötigenfalls versuchen wir, eine Fristverlängerung zu vereinbaren. Liegt Ihnen die Abmahnung bereits seit einigen Tagen vor und läuft die Frist in Kürze ab, so empfehlen wir aufgrund der laufenden Fristen sofort Kontakt mit einem spzialisierten Anwalt aufzunehmen. Bei Bedarf stehen wir gerne zur Verfügung.

So helfen wir Ihnen

Wir prüfen zunächst, ob die Ansprüche der Gegenseite überhaupt und so weitgehend, wie von der Gegenseite behauptet, bestehen. In diesem Zuge prüfen wir auch, ob die Gegenseite ggf. rechtsmissbräuchlich handelt und/oder wir Gegenschritte in die Wege leiten können.

Sollte die Gegenseite tatsächlich die behaupteten Ansprüche geltend machen, so prüfen wir, ob es sinnvoll ist, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und führen ebenso die weiteren Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite.

Gerne helfen wir auch Ihnen.

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig

Stand: 22.07.2024

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.