Mahnung der Pro Claim AG wegen Gewinnspiel
„TOP 200 Gewinnspiele / Eurojackpot-49“

Die Firma Pro Claim AG aus Frankfurt mahnt Forderungen für die - angebliche - Teilnahme an einem Gewinnspiel.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Zum Hintergrund

Uns liegt eine Mahnung der Pro Claim AG zur Prüfung vor. Es handelt sich um eine „Letzte Außergerichtliche Mahnung“.

Es werden Kosten i.H.v. 283,46 Euro verlangt. Die Überweisung soll auf ein polnisches Konto erfolgen.

Es soll sich um eine Forderung handeln, die „aus Ihrer telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag: „TOP200 Gewinnspiele / EUROJACKPOT-49“ herrührt.

Das Unternehmen droht mit Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher und Pfändung von Bezügen, Bankguthaben oder Versicherungen, wenn die Forderung nicht bezahlt wird.

Betroffene berichten uns, dass sie sich an eine derartige Anmeldung nicht erinnern und keinen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hätten.

Ähnliche Mahnungen sind uns durch die Firmen:

  • GP Forderungsmanagement Emmerich
  • Deptend Service
  • Korth Inkasso und Forderungsmanagement
  • CL Euro Inkasso GmbH
  • Alternetive Dispute Resolution (ADR Service)
  • PAYCASSO
  • Proex Inkasso GmbH
  • Kanzlei Biksadska & Kollegen

bekannt. Auch hier ist das weitere Vorgehen entsprechend.

Unser Rat an Betroffene

Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!

Zahlen Sie keinesfalls vorschnell.

Hier sollte anwaltlich geprüft werden, ob überhaupt eine Zahlungsverpflichtung besteht. Dies müsste die Firma zunächst darlegen und beweisen. Betroffene berichten uns, dass Sie an keinem derartigen Gewinnspiel teilgenommen hätten.

Das Bestehen der Forderung und die Seriosität der Mahnung ist hier mehr als fraglich.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.


Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 12.10.2020

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.