Mahnung der Delta Inkasso GmbH für die PAIJ SERVICE GmbH wegen einer Ihnen unbekannten Forderung

Haben Sie auch eine Mahnung der Delta Inkasso GmbH für die PAIJ SERVICE GmbH wegen einer Ihnen unbekannten Forderung erhalten? Wir helfen Ihnen!

Die PAIJ Service GmbH lässt durch die Inkassofirme Delta Inkasso GmbH (beide aus Ludwigshafen) Mahnungen verschicken.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier wie zu reagieren ist.

Zum Hintergrund

Die PAJI Service GmbH lässt aktuell durch die Delta Inkasso GmbH Forderungsschreiben verschicken. Betroffene berichten uns, dass ihnen nicht bekannt sei, um welche Hauptforderung es sich dabei eigentlich handele. Es werden rund 250,- Euro verlangt. Woher diese Forderung stammt, wird in dem Forderungsschreiben nicht angegeben.

Auch die PAJI Service GmbH sei den Betroffenen nicht bekannt und es lässt sich auch im Internet nicht recherchieren für welche Leistung die Zahlung entstanden sein könnte, da über die Firma nach eigenen Recherchen wenig Informationen zu finden sind. Auf der Homepage der Firma liest man neben der Adresse/Impressum lediglich:

„Diese Seite wird gegenwärtig überarbeitet!“

Auffällig ist dabei, dass die Firmenadresse der PAJI Service GmbH wohl die gleiche der Delta Inkasso GmbH ist (Ludwigstr. 85 in Ludwigshafen).

In der Mahnung heißt es u.a. „nachdem Sie auf die bisherigen Mahnungen und Anschreiben nicht reagiert haben, wollen wir heute letztmalig versuchen, eine außergerichtliche Lösung mit Ihnen zu finden“. An eine vorausgehende Rechnungen/Mahnungen kann sich der Betroffene hingegen nicht erinnern.

Sollte nicht binnen Frist gezahlt werden, droht die Delta Inkasso GmbH mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens, was zu weiteren Kosten führen würde.

Wird auf das Mahnverfahren hin nicht reagiert, droht auch eine Zwangsvollstreckung, da durch ein Mahnverfahren in kurzer Zeit ein vollstreckbarer Titel geschaffen werden kann.

Dem Schreiben ist ebenfalls ein Formular beigefügt, ein „Anerkenntnis“ bzw. eine Ratenzahlungsvereinbarung. Wird dieses Formular unterzeichnet zurückgesandt, erkennt der Betroffene die (ihm unbekannte) Forderung an und verpflichtet sich somit zur Zahlung.

Unser Rat

Unterschreiben Sie keinesfalls das „Anerkenntnis“ und leisten Sie keine Zahlung!

Die Rechtmäßigkeit der Forderung ist hier äußerst fraglich und sollte juristisch überprüft werden. Die Firma müsste zunächst angeben und nachweisen, dass überhaupt eine Zahlungsverpflichtung besteht.

Oftmals werden hier Zahlungen zu unrecht geltend gemacht. Die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt kann hier schnell Klarheit schaffen.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0


Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 19.10.2020

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.