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Zahlungsbefehl: Köln Euro Inkasso AG für „DEUTSCHE GEWINNER ZENTRALE LOTTO 6-49“

Die Köln Euro Inkasso AG aus Köln verschickt Mahnungen/Zahlungsbefehl für die „DEUTSCHE GEWINNER ZENTRALE LOTTO 6-49“

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr,


Seriöses Inkasso oder Fake?!

In einem uns vorliegenden Mahnschreiben fordert die Köln Euro Inkasso AG aus Köln Zahlung für eine „telefonische Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag: „DEUTSCHE GEWINNER ZENTRALE LOTTO 6-49“.

In dem Anschreiben, welches mit diversen Schreib/Tipp-Fehlern versehen ist, heißt es auszugsweise:

„Wir fordern Sie daher letztmalig mit nachdruck auf, die Schuldsumme, sowie die bisher aufgelaufenen kosten, die Sie infolge Ihres zahlungsverzgs (BGB § 284, 286) zu tragen haben, an uns auf das folgende konto innerhalb 7 Tagezu überweisen.“

Gefordert werden 348,60 Euro.

Zahlung wird auf ein britisches Konto verlangt (IBAN: GB...).

Weiter wird den Betroffene wir folgt gedroht:

„Aufgrund Ihrer anhaltenden Zahlungsverweigerung sehen wir keine andere Möglichkeit, als bei Ihrer Bank eine Vorpfändung auszubringen.

Das Formular ist bereits vorbereitet! Ihr Konto wird in Kürze gesperrt. Sie haben dann keine Zugriffsmöglichkeit mehr.“

Dieses Drohszenario ist unseres Erachtens absolut übertreiben und unseriös.

Unterschreiben ist das Schreiben von einem (angeblichen) Rechtsanwalt Dr. Frank Ehlers.

Auf einer zweiten Seite die groß mit „Zahlungsbefehl“ überschreibe ist, wird die Forderung aufgeschlüsselt.

Zudem ist eingangs folgendes zu lesen:

GENEHMIGUNG DES GERICHTSHOFES

ENTSCHEIDUNGSNUMMER:.....“

Dadurch soll wohl eine gewisse Seriosität suggeriert bzw. dem Schreiben ein offizieller, behördlicher Charakter verliehen werden.

Das Schreiben ist fast identisch mit dem der P Expert Inkasso AG. Selbst die Rechtschreib- und Tippfehler stimmen überein.

Wir berichteten bereits hier:

https://e-commerce-kanzlei.de/...

In wieweit hier eine Verbindung (Firmenidentität) besteht, ist uns nicht bekannt.

Mit der gleichen Masche verlangt die Firma Zahlung für „Deutsche Gewinner Zentrale“. Für diese Firma/Dienstleistung werden auch die Inkasso-Schreiben durch die Firmen: Euro DE Inkasso GmbH, Astra EU Inkasso, Pro Claim AG oder Skirke Marketing Forderungsmanagement verschickt.

Betroffene berichten uns, dass Sie sich an eine derartige telefonische Teilnahem nicht erinnern könnten.

Unser Rat

Grundsätzlich sollten Inkasso-Schreiben nicht ignoriert werden, da sonst gerichtliche Schritte/  Zwangsvollstreckung drohen könnten.

Hier sollte jedoch auf keinen Fall vorschnell gezahlt werden!

Die Seriosität der Forderung sollte dringend überprüft werden.

Hier müsste zunächst nachgewiesen werden, dass überhaupt die geltend gemachte Hauptforderung besteht.

Wir helfen Ihnen!

Lassen Sie die Rechtmäßigkeit der Forderung überprüfen.

Wir konnten viele Betroffene gegen Online-Abofallen erfolgreich verteidigen und Forderungen zurückweisen/anfechten.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 04.08.2021

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.