Kann ich meinen Schufa-Eintrag löschen lassen?


Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, besser bekannt als „Schufa“, speichert Daten zu Ihrem Zahlungsverhalten und gibt diese an Kreditgeber weiter, um diese vor Verlusten zu schützen. Eine unbedenkliche Schufa ist im Alltag im Besonderen zum Anmieten von Wohn- und Geschäftsräumen sowie für Kredite bei Banken von Bedeutung. Daher kommt immer wieder die Frage auf, ob negative Einträge in der Schufa einfach gelöscht werden können.

Ist dies überhaupt möglich?

Ja, grundsätzlich können Einträge aus der Schufa gelöscht werden.

Die erfolgt bei den meisten Einträgen jedoch nur auf Antrag, bei anderen nach Ablauf einer gewissen Frist. Der Antrag auf Löschung muss durch den Gläubiger gegenüber der Schufa erfolgen. Das heißt, der Gläubiger muss dazu aufgefordert werden, einen Erledigungsvermerk an die Schufa zu senden.

Bei welchen Einträgen kann eine Löschung stattfinden?

Es kommt häufiger vor als man denkt, dass falsche Einträge in der Schufa vorliegen oder Einträge der falschen Person zugeordnet wurden. Sollte dies der Fall sein, darf eine sofortige Löschung beantragt werden.

Ebenfalls sofort gelöscht werden darf ein Eintrag geringfügiger Schulden (also Schulden bis 2.000 €), sofern die Forderung innerhalb von 2 Wochen nach der Meldung beglichen wurde.

Es gibt auch eine automatische Löschfrist bei der Schufa: Die Daten werden in der Regel nach drei Jahren automatisch gelöscht. Problematisch ist hierbei oft, dass der Gläubiger ein falsches Erledigungsdatum an die Schufa weitergegeben hat oder sogar die Erledigung noch gar nicht vermerkt hat. Dies verzögert die Löschfrist zeitlich nach hinten.

Hilfe bei der Löschung von Schufa-Einträgen

Einträge in der Schufa können leicht unübersichtlich werden und Sie verlieren den Überblick, welche negativen Einträge wie genau gelöscht werden können. Sucht man im Internet nach Informationen, stößt man nicht selten auf Serviceanbieter, die für einen – nicht zu verachtenden – Betrag versprechen, die Löschung für Sie zu übernehmen. Einige sind jedoch weniger seriös als Andere und es ist nicht allzu leicht, diese zu entlarven.

Zudem kommt, dass Gläubiger es Ihnen verwehren können, die Eintragslöschung bei der Schufa vorzunehmen. Häufig werden Anfragen dieser Art erst Wochen später oder gar nicht beantwortet. Daher ist juristische Hilfe an dieser Stelle sehr hilfreich. Nach Rücksprache mit Ihnen können wir die Löschung der Einträge für Sie übernehmen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an!

Stand: 03.02.2019

Redaktion

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Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

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Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.