Wenn auch Sie ein Schreiben der Inkassogesellschaft Paigo GmbH aus 33401 Verl erhalten haben, erklären wir Ihnen, wie zu reagieren ist und helfen.
Die Paigo GmbH bietet auf der homepage direkt auf der Startseite eine direkt Bezahlfunktion an. Man muss lediglich das Aktenzeichen eingeben. So heißt es:
„HIER DIREKT BEZAHLEN
In wenigen Schritten erledigt“
Die Homepage wirkt sehr modern und seriös. Die Firma schreibt dabei über sich selbst:
„UNSERE VISION:
SMARTE UND FAIRE FINANZLÖSUNGEN
Wir helfen dabei, Rückstände einfach und sicher zu begleichen.
In einer immer komplexer werdenden Welt ist Paigo der Kompass für Menschen, um den Überblick in Finanzangelegenheiten zu behalten.
Wir nutzen die Chancen der Digitalisierung, um mit Menschen in Dialog zu treten – ganz individuell, wie und wann es am besten zu jedem passt. Wir erreichen Menschen nicht nur per Brief oder per Telefon, sondern auch digital. Mit zielgerichteten digitalen Prozessen ermöglichen wir ihnen, die Finanzen wieder in den Griff zu bekommen – smart, fair und verlässlich. Damit erhöhen wir die Chance auf ein gutes Ergebnis für alle Beteiligten.
Wenn es kompliziert wird, sind wir zur Stelle und finden faire Lösungen – für Konsumenten wie für Gläubiger.“
Bei den geltend gemachten Forderungen handelt es sich - zumindest teilweise - auch um Alt-Inkasso-Forderungen/Verfahren, die bisher unter der Firmierung des Inkassounternehmens Infoscore Forderungsmanagement GmbH aus Gütersloh betrieben worden sind. Aus welchem Grund ein Wechsel oder eine Umfirmierung erfolgte, erschließt sich uns derzeit nicht. Die Paigo GmbH führt auf Ihrer Homepage zumindest auch folgende Information bezüglich dieser Umstellung aus,:
"Ihr persönliches Aktenzeichen bleibt.
Ebenso bleiben auch bereits geschlossene Vereinbarung weiterhin bestehen!"
Haben Sie also bereits Vereinbarungen mit der Infoscore Forderungsmanagement GmbH getroffen, so sollen diese auch gegenüber der Paigo GmbH bestehen. Dies wäre allerdings zu prüfen!
Grundsätzlich gilt für vermeintliche Forderungen und Inkassoverfahren jedweder Art, dass zunächst die behauptete Forderunge geprüft werden sollte. Hier ist anwaltlicher Rat oft hilfreich.
Lassen Sie sich also nicht vorschnell von einem Schreiben der Paigo GmbH verunsichern und zu einer vorschneller Zahlung verleiten. Es sollten zunächst weitere Informationen gem. § 11a RDG, insbesondere hinsichtlich der vermeintlichen Forderung(en), geprüft oder eingeholt werden. Auch wäre eine Auskunft im Sinne des Art. 15 DSGVO zu empfehlen.
Unter Umständen bieten sich auch noch Möglichkeiten der Zurückweisung und Anfechtung der geltend gemachten Ansprüche bzw. Verträge.
unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung:
Aufgrund der Komplexität der Einzelfälle, bitten wir Sie, von telefonischen Erstanfragen in diesen Fällen über unser Sekretariat abzusehen. Wenn Sie dringenden Beratungsbedarf haben und / oder eine telefonische Beratung eines Rechtsanwaltes benötigen, so können Sie hierzu über unser Kontaktformular eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung anfordern:
Wichtiger Hinweis: eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung ist in diesen Fällen nur per E-Mail möglich:
Alternativ wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:
kontakt@e-commerce-kanzlei.de
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
0221 . 9 758 758 0