Sie möchten uns direkt in Ihrem Fall beauftragen? Hier geht es weiter zur Mandatierung:
Jetzt Anwalt beauftragen

Vorsicht vor „Rechnung“ der HRU GmbH (Gewerbe und Handelsregisterzentrale) für Firmeneintrag 

Unverbindliches Angebot einer Eintragung in ein nicht-offizielles Verzeichnis

Gewerbetreibende, die sich gerade erst in das Handelsregister haben eintragen lassen, drohen Rechnungen der HRU GmbH aus Köln (Marcel Pascal Wählen) zu erhalten.

Die vermeintliche Rechnung entpuppt sich als Vertragsangebot für eine Eintragung in ein nicht offizielles Firmenregister der HRU GmbH.

Es drohen horrende Rechnungen!

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.

Zum Hintergrund

Gewerbetreibende und Freiberufler erhalten Schreiben der Gewerbe und Handelszentrale – HUR GmbH.

Das Schreiben ist als Rechnung für einen Handelsregistereintrag aufgemacht und bei einem schnellen Blick, kann man meinen, es handele sich um die Rechnung für die kürzlich erfolgte offizielle Handelsregistereintragung, da Daten, wie das offizielle Bekanntmachungsdatum, Aktenzeichen etc. angegeben werden.

So heißt es auszugsweise:

„Handelsregisterbekanntmachung
Datum der Bekanntmachung: .......
Aktenzeichen: HRB.....
Registergericht: Amtsgericht ....“

Erst ein genauer Blick offenbart, dass hier im Kleingedruckten ein Vertrag „Offerte“ zum Eintrag in ein Firmenregister der HRU GmbH geschlossen werden soll.

Es handelt sich somit nicht um eine Eintragung in das offizielle Handelsregister!

Die Firma verlangt 855,58 Euro

Die Masche ist nicht neu!

Ähnlich gehen u.a. folgende Firmen vor:

  • DZHR GmbH
  • ARZ GmbH
  • ADRZ e.K.
  • GCR GmbH aus Düsseldorf
  • HGR aus Köln
  • GHZ GmbH
  • ITVH GmbH aus Düsseldorf
  • HRB Verwaltung EOOD
  • SHV GmbH aus Düsseldorf
  • PDWS Register GmbH aus München
  • HRB Tailor GmbH
  • Euro Nedia Verlag GmbH
  • HR Handelsregister
  • DR Verwaltungs AG aus Bonn
  • Handelsregister Europäische Sammelstelle
  • GAZR GmbH
  • ZGRP GmbH aus Düsseldorf
  • Regista.online aus Leipzig
  • ITHV GmbH
  • Deutsche Handelsregister aus Berlin
  • HRB Unternehmensinformationen UG
  • Register der Deutschen Marken aus München
  • Handels Union Deutschland
  • IAG Webpublikationen UG
  • HDR Datenregister UG
  • GID – Gewerbeinformationsdienst UG
  • GES Gewerberegistrat GmbH
  • VzHG aus Leipzig
  • DHZ e.K. aus Berlin

Dabei wirkt die Aufmachung der Schreiben oftmals durch Verwendung des Bundesadlers sehr offiziell und vermittelt den Eindruck, es handele sich um die Rechnung für die offizielle Eintragung in das Handelsregister.

Gewerbetreibende sollten hingegen wissen, dass die Rechnung für den offiziellen Eintrag für gewöhnlich von dem (Register) Amtsgericht verschickt wird und die Kosten auch wesentlich geringer sind (je nach Unternehmensform, z.B. Erstanmeldung als Einzelkaufmann 70,- Euro).


Unser Rat

Zahlen Sie die Rechnung nicht ungeprüft!

Sollten Sie bereits gezahlt haben, so ist eine Anfechtung/Widerruf des Vertrags zu prüfen.

Hier bestehen gute Verteidigungschancen und die Möglichkeit geleistete Gelder zurückzufordern.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 15.01.2021

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.