Haben Sie ein Schreiben oder eine E-Mail eines Inkasso-Unternehmens erhalten, das Sie zur Zahlung auffordert, sollten Sie möglichst zeitnah aktiv werden. Prüfen Sie insbesondere, auf welcher Grundlage (z.B. Kaufvertrag, Online-Abo, Vermittlungsgebühren, Kosten für Versicherungsvertrag, Offene Raten eines Kredit-Vertrags, etc.) die Gegenseite von Ihnen Geld verlangt. Ist unklar, warum man den Ausgleich von Kosten von Ihnen fordert oder ist die Forderung Ihrer Meinung nach nicht berechtigt, nutzen Sie gerne unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung. Schicken Sie uns hierzu die Unterlagen über unser Kontaktformular: Zum Kontaktformular
Inkasso bezeichnet den Vorgang der Beitreibung offener Forderungen durch ein hierauf spezialisiertes Unternehmen. Wenn Sie eine Rechnung nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlen, kann der Gläubiger beispielsweise ein Inkassounternehmen beauftragen, die ausstehende Zahlung einzufordern. Inkasso-Unternehmen sind darauf spezialisiert, säumige Schuldner zur Zahlung ausstehender Kosten zu bewegen. Oftmals erfolgt der Einsatz eines Inkassobüros, um den Zahlungsprozess zu beschleunigen und das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren. Die Beauftragung eines Inkassounternehmens ist in vielen Branchen gängige Praxis. Wichtig ist zu wissen, dass Inkasso-Büros im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften agieren müssen und bestimmte Rechte und Pflichten haben, worauf wir im Folgenden näher eingehen.
Grundsätzlich können Forderungen der verschiedensten Vertragsverhältnissen auch im Rahmen eines Inkassoverfahrens bei einem säumigen Schuldner eingetrieben werden. So ist eine Forderungsbeitreibung bei offenen Gebühren für Abos von Internet-Dienstleistungen genauso möglich wie bei solchen für Bonitätsleistungen oder Krediten. Manche Inkassobüros haben sich auf bestimmte Bereiche spezialisiert und übernehmen eine Vielzahl an ähnlich gelagerten Fällen. Unter anderem folgende Inkassobüros sind uns aus diversen Fällen hinlänglich bekannt: Fairmount GmbH, Culpa Inkasso GmbH, Endebito collect & finance GmbH, Euro-Invest-Inkasso GmbH, eCollect AG, Jedermann Inkasso GmbH, GMI Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH, Debitor Inkasso GmbH, Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH, UGV Inkasso GmbH, Delta Inkasso GmbH, Riverty bzw. Riverty Services GmbH, uvm.
Ob eine Mahnung durch ein Inkasso-Unternehmen seriös ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Ein seriöses Inkasso-Unternehmen wird Ihnen klare und nachvollziehbare Informationen zur Forderung, zum Auftraggeber und zu den entstandenen Kosten liefern. Zudem sind seriöse Inkassounternehmen in der Regel bei der zuständigen Aufsichtsbehörde registriert und unterliegen deren Kontrolle. Sie haben ein Inkasso-Schreiben erhalten? Es empfiehlt sich, das Inkassobüro im Internet zu recherchieren und seine Eintragung bei der Aufsichtsbehörde zu prüfen. Vorsicht ist geboten, wenn Drohungen ausgesprochen oder unklare Zahlungsaufforderungen verschickt werden. Im Zweifelsfall sollten Sie direkt beim ursprünglichen Gläubiger nachfragen, ob dieser tatsächlich das Inkassounternehmen beauftragt hat. Sie haben eine unklare Mahnung erhalten, die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht berechtigt oder die Gegenseite antwortet nicht auf Ihre Anfrage? Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wir bieten in vielen Fällen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Schicken Sie uns hierzu einfach die erhaltenen Zahlungsaufforderungen über unser Kontaktformular: Zum Kontaktformular
Ein Inkassoverfahren kann grundsätzlich auch ohne vorherige Zahlungserinnerung des Gläubigers eingeleitet werden. Rechtlich gesehen muss nicht unbedingt erst eine Mahnung verschickt worden sein, um ein Inkassobüro einzuschalten. Nichtsdestotrotz ist es üblich und oft im Interesse des Gläubigers, den Schuldner vorab zur Zahlung aufzufordern und ihm somit eine letzte Möglichkeit zur Zahlung zu geben. Manche Unternehmen verzichten aus Effizienzgründen auf die Mahnung und beauftragen sofort ein Inkassobüro. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, prüfen Sie genau, ob die Forderung berechtigt ist und ob Sie wirklich keine Mahnung oder Vergleichbares erhalten haben. Es kann hilfreich sein, mit dem Gläubiger direkt Kontakt aufzunehmen und die Situation zu klären. Sie sollten sich jedoch nicht durch Drohgebärden oder enge zeitliche Fristen unter Druck setzen lassen, schnell und ungeprüft eine Zahlung zu leisten, wenn Ihnen die Forderung unbekannt oder diese Ihrer Meinung nach nicht berechtigt ist. Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung per E-Mail.
Bei der Eintreibung für einen Auftraggeber handelt das Inkassobüro eben im Namen des Gläubigers. Der Gläubiger bleibt der rechtliche Eigentümer der Forderung und das Inkassobüro berechnet eine Provision für seine Dienste. Bei einer Forderungsabtretung hingegen verkauft der Gläubiger seine Forderung an das Inkassounternehmen, das in der Folge zum neuen Eigentümer der Forderung wird. Das Inkassounternehmen kann dann die Forderung im eigenen Namen beim Schuldner eintreiben und behält den gesamten eingezogenen Betrag. Beide Verfahren sind rechtlich zulässig, wobei die Entscheidung für die jeweilige Vorgehensweise von der Strategie des Gläubigers abhängt.
Ein Inkassobüro hat verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um offene Forderungen einzutreiben. Zunächst wird es in der Regel schriftliche Mahnungen verschicken. Der Versand solcher Zahlungsaufforderungen kann allerdings auch per E-Mail stattfinden. Dies ist vor allem bei solchen Forderungen gängige Praxis, bei denen der Vertragsschluss im Internet stattgefunden hat. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, können Inkassobüros auch telefonischen Kontakt aufnehmen und persönliche Gespräche anbieten oder Betroffene werden per SMS auf die offene Forderung erinnert. Zahlt der Schuldner auch weiterhin nicht, kann das Inkassounternehmen durchaus rechtliche Schritte einleiten, die bis hin zu einer gerichtlichen Zahlungsaufforderung oder einem Vollstreckungsbescheid führen können. Zudem kann das Inkassobüro insbesondere bei einer titulierten Forderung auch beispielsweise Vermögensauskünfte einholen oder eine Gehaltspfändung / Pfändung des Bankkontos veranlassen. Grundsätzlich gilt natürlich, dass alle Maßnahmen im Rahmen der geltenden Gesetze und unter Wahrung der Rechte des Schuldners erfolgen müssen. Sie haben einen Mahnbescheid oder schon einen Vollstreckungsbescheid erhalten? Spätestens jetzt sollten Sie aufgrund der laufenden Fristen unbedingt kurzfristig handeln. Ist eine Forderung erst tituliert, spielt es im Folgenden keine Rolle mehr, ob sie ursprünglich berechtigt war oder nicht.
Ja, ein Inkassobüro darf Gebühren für seine Dienstleistungen berechnen. Diese Gebühren richten sich in der Regel analog dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und können je nach Höhe der Forderung variieren. Typische Kostenpunkte sind zum Beispiel die Inkassogebühr, Auslagenpauschalen und gegebenenfalls Zinsen auf die ursprüngliche Forderung. Die Höhe der Gebühren muss transparent und nachvollziehbar dargestellt werden. Es sollte geprüft werden, ob die berechneten Gebühren im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben liegen. Überhöhte oder nicht nachvollziehbare Gebühren sind nicht zulässig und können grundsätzlich angefochten werden.
Ein Inkassobüro darf grundsätzlich keine unrechtmäßigen oder überhöhten Forderungen an den Schuldner stellen. Dazu gehören insbesondere überzogene Mahngebühren, Drohungen oder unangemessener Druck auf den Schuldner. Auch ist es dem Inkassounternehmen grundsätzlich untersagt, persönliche Daten des Schuldners unrechtmäßig zu verwenden oder gar zu veröffentlichen. Manchmal werden Maßnahmen wie beispielsweise Besuche zu Hause oder am Arbeitsplatz angekündigt. Die hierbei entstehenden Kosten sind einerseits jedoch vom Inkassobüro zu tragen und andererseits sind Sie nicht verpflichtet, Inkasso-Mitarbeitern Zutritt in Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu gewähren. Auch dürfen Inkassobüros keine unrechtmäßigen Pfändungen durchführen oder mit rechtlichen Konsequenzen drohen, die sie tatsächlich gar nicht umsetzen können bzw. dürfen. Alle Forderungen und Maßnahmen müssen sich immer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bewegen.
Ja, ein Inkassobüro muss auf Anfrage belegen können, dass eine offene und berechtigte Hauptforderung besteht. Das bedeutet, dass dem Schuldner auf Verlangen eine detaillierte Aufstellung der Forderung bzw. die zugrunde liegenden Rechnungen oder Verträge vorgelegt werden müssen. Dieser Nachweis umfasst auch die bis zu diesem Zeitpunkt stattgefundenen Mahnungen und entstandenen Gebühren. Hat der Schuldner Zweifel an der Rechtmäßigkeit des zugrundeliegenden Vertrags bzw. an der Berechtigung der Forderung, kann er vom Inkassobüro entsprechende Belege anfordern. Kann das Inkassobüro diesen Nachweis nicht erbringen, hat der Schuldner das Recht, die Zahlung zu verweigern und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Aber Vorsicht: Inwieweit ein bestimmter Umfang zur Begründung der Forderung oder eine Rechnung und diesbezügliche Unterlagen für einen Nachweis tatsächlich ausreichen, ist immer im Einzelfall zu beurteilen. Im Zweifelsfall können Sie uns gerne für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung die erhaltenen E-Mails und Schreiben zuschicken: Zum Kontaktformular
Die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht rechtens?
Sie kennen den Auftraggeber des Inkasso-Büros gar nicht und sollen trotzdem bezahlen?
Sie haben gar keinen Vertrag abgeschlossen, die Forderung ist Ihrer Meinung nach unberechtigt?
Zahlen Sie nicht ungeprüft - wir konnten schon viele Betroffene gegen derartige Zahlungsaufforderungen verteidigen und helfen gerne auch Ihnen.
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