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Korrektur Fax-Formular: Hellas Marketing IKE wirbt für Werbeanzeige in Bürger Info Folder 

Mahnung durch AktivaInkasso GbR

Gewerbetreibende und Freiberufler erhalten Fax-Formulare für Werbeanzeigen in einer „Bürger-Info /Bürger Info Folder“ der Hellas Marketing IKE aus Rhodos, Griechenland.

Bei flüchtigem Blick könnte man unseres Erachtens dieses Formular für eine Korrektur/Bestätigung einer bereits bestehenden Werbeanzeige halten. Teilweise gehen dem Formular auch Anrufe voraus.

Es drohen horrende Rechnungen und Mahnungen durch Inkassounternehmen, wie der AktivaInkasso GbR.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.

Zum Hintergrund

Die Masche ist nicht neu! Es gibt zahlreiche Webeagenturen/ Verlage zumeist aus der Türkei, die derartige Anzeigen/Angebote verschicken.

Betroffene erhalten so auch von der Hellas Marketing IKE ein Angebot zur kostenpflichtigen Veröffentlichung einer Werbeanzeige in einem „Bürger-Info-Folder“.

Bei einem flüchtigen Blick könnte man unseres Erachtens dieses Formular für eine bloße Korrektur-Bestätigung einer bestehenden Anzeige halten. Unterschreibt man das Formular und schickt es zurück, drohen horrende Rechnungen.

So werden pro Auflage knapp 1.450,- Euro fällig.

Es wird aber noch teurer!

Im „Kleingedruckten“ erfährt man nämlich, dass es sich hier um einen Jahresvertrag handelt und man insgesamt 3 Auflagen bestellt.

Die Zahlung wird hier auf ein britisches Konto verlangt (IBAN: GB....).

Die Hellas Marketing IKE gewährt ihren Kunden ein vertragliches Rücktrittsrecht. Wer innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsdatum den Rücktritt erklärt, muss keine Rechnungsstellung befürchten. Doch die Betroffenen erfahren oftmals erst mit Erhalt der Rechnung von dem Anzeigenvertrag. Da die Rechnung regelmäßig erst nach Ablauf der 14 Tage versendet wird, ist das Rücktrittsrecht faktisch wertlos.

Bei Zahlungsverweigerung droht die Einschaltung von Inkassounternehmen, wie hier der Aktiva Inkasso GbR aus Bad Kreuznach, die uns bereits als Inkassounternehmern für diese Werbeanzeigen-Masche bekannt ist.

Nun steigt die Forderung um weitere Mahn- und Inkassokosten und der Zahlungsdruck auf Betroffene steigt.

Unser Rat

Zahlen Sie die Rechnung nicht ungeprüft, da es schwierig sein wird, einmal gezahlte Beträge zurückzufordern.

Sie sollten die Forderung anwaltlich prüfen lassen. Hier bleibt zu prüfen, ob es zu einem wirksamen Vertragsschluss gekommen ist und ob tatsächlich einen Gegenleistung (Werbeanzeige in dem besagten Medium) erfolgt ist.

Es bleibt fraglich, ob es überhaupt zu einer Anzeigenveröffentlichung in einem Printmedium gekommen ist. Wir konnten bisher noch kein tatsächliches Exemplar dieser „Bürgerinformation“ ausfindig machen.

Wir konnten schon viele Betroffene gegen ungewollte Verträge verteidigen.

Es ist eine Anfechtung/Widerruf des Vertrags zu prüfen.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Es bestehen gute Verteidigungschancen.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 23.04.2021

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.