Die Kanzlei brandt.legal mahnt wegen der Verwendung von Google Webfonts auf einer homepage ab. Es liege ein Datenschutzverstoß (DSGVO) vor.
Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier wie zu reagieren ist.
Die Kanzlei brandt.legal mahnt wegen der Verwendung von Google Webfonts auf einer homepage ab.
Google Webfonts sind Schriftarten die Google Nutzern für ihre homepage zur Verfügung stellt. Der Vorteil dabei: die Nutzung ist kostenfrei, weshalb viele Blogger/ Webseitenbetreiber diese nutzen.
Der Nachteil dabei: Wenn man die Google Schriftart wird eine Verbindung zum Google- Server in den USA hergestellt, von wo die betreffende Schriftart geladen wird (Dynamisch geladene Schriftart). Dabei wird die IP Adresse des Webseiten Besuchers an Google gesendet.
Diese IP Adresse stellt jedoch nach der DSGVO ein personenbezogenes Datum dar, weshalb die Übermittlung nur mit Einwilligung des Webseitenbenutzers erfolgen dürfte.
Wird somit nicht direkt die Einwilligung des Besuchers zur Übermittlung der Daten an einen Dritten, hier Google eingeholt, könnte ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegen, welcher dann grundsätzlich abmahnfähig wäre.
Hier mahnt die Kanzlei brand.legal eben wegen eines solchen DSGVO Verstoßes + Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Recht auf informationelle Selbstbestimmung) ab.
Verlangt wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung, die bei einem zukünftigen Verstoß gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an den Abmahner vorsieht.
Zudem wird nach Artikel 82 Abs. 1 DSGVO eine Schadensersatz in Höhe von 100,- Euro geltend gemacht.
Damit nicht genug: Es wird die Erstattung der Anwaltskosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 2.500,- Euro verlangt.
Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.
Der Vorwurf sollte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden, da es hier u.a. zu prüfen gilt, ob tatsächlich ein Datenschutzverstoß vorliegt.
Sollte der Vorwurf zutreffen, so bleibt zu prüfen, ob nur eine modifizierte (eine eingeschränkte) Unterlassungserklärung abgegeben werden kann.
Auch die Gebühren und Schadensersatzforderung gehört auf den Prüfstand.
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.
Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen markenrechtliche Abmahnungen verteidigen.
Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.
Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:
kontakt@e-commerce-kanzlei.de
Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0
Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und zugleich Datenschutzbeauftragter (TÜV)
0221 . 9 758 758 0