Glücksspiel-Falle nach Werbeanruf: Winners 49 & Top 400 Millionenrente Spielgemeinschaft 

Inkasso durch IFS Inkasso oder Debtend Service oder Federal Management

Vorsicht vor Gewinn-Versprechen von Winners 49 & Top 400 Millionenrente Spielgemeinschaft.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten

-------------------------------- Zusatzinfo (Stand: 11.06.2021):

Achtung: Derzeit missbraucht das angebliche Inkasso-Unternehmen "Federal Management" aus Dortmund unser TÜV-Zertifikat.

Wir werden diesbezüglich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Dortmund erstatten und hiergegen zivilrechtlich vorgehen.

Es werden hier Forderungen der Spielegmeinschaft Winners 49 & Top 400 & Millionenrente geltend gemacht.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir weder für das angebliche Inkasso-Unternehmen "Federal Management" noch für diese Spielgemeinschaft tätig sind. Vielmehr vertreten wir Mandanten GEGEN diese Anbieter.

-------------------------------- Zusatzinfo ENDE

Vorsicht vor Gewinn-Versprechen

Die Gewinnspiel-Falle schnappt meistens nach einem Telefonat zu. Betroffene erhalten Anschreiben einer Glücksspielfirma zur Teilnahme in Gewinnspielen. Es gibt am Markt unzählige Firmen, die so auf Kundenfang gehen.

Wenn man hier vorschnell unterschreibt oder unbedarft am Telefon einem Vertragsschluss zustimmt, kann man sich hohen Rechnungen ausgesetzt sehen.

Wenn man nicht zahlt, droht die Einschaltung eines Inkassounternehmens.

So hat auch ein Mandant von uns eine Mahnung der Debtend Service für Winners 49 & Top 400 Millionenrente Spielgemeinschaft erhalten.

Darin heißt es gleich Eingangs in Fettdruck:

Letzte außergerichtliche Mahnung vor gerichtlichen Schritten ! !“

Weiter heißt es auszugsweise:

Sofern wir nicht sofort nach Erhalt dieses Schreibens die Zahlung auf unser Konto feststellen können, werden wir unserer Mandanten empfehlen, das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.“


Vermeintlich entgegenkommend, wird Betroffenen ein „Vergleichsangebot“ unterbreitet. Man sollte 209,04 Euro als einmalige Pauschalleistung zahlen, womit sämtliche Kosten abgegolten sein sollen. Andenfalls werde die Gesamtforderung 717,79 Euro betragen.

Das Angebot kann man per Fax oder Email annehmen.

Weiter heißt es:

„Bitte nehmen Sie die Zahlung umgehend vor, um das gerichtliche Mahnverfahren einzustellen.“

Sind auch Sie betroffen? - Wir helfen Ihnen!

Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.

Zahlen Sie nicht vorschnell und lassen Sie eine Rückbuchung/Rückforderung bereits gezahlter Beträge prüfen.

Hier bleibt zu prüfen, ob es tatsächlich zu einem Vertragsschluss gekommen ist. Dies sollte die Firma nachweisen.

Sollte der Mahnung ein Anruf der Firma vorausgegangen sein, so ist fraglich, ob Sie überhaupt hätten angerufen werden dürfen. Hier könnten Ihnen Auskunfts- und Unterlassungsansprüche gegen die Firma zustehen.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung auch Ihres Falls vor.

Kontaktformular: direkt zum Kontaktformular (hier klicken)

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: 27.03.2021

Redaktion

Autor:
Redaktion

Die Redaktion der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte fasst für Sie aktuelle Fälle zusammen und klärt Sie über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, aber auch über aktuelle gesetzliche Änderungen und Abmahnfälle auf.

Sebastian Günnewig

Ansprechpartner:
Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) und leitender Rechtsanwalt der e-commerce-Kanzlei - Günnewig Rechtsanwälte und berät insbesondere im Wettbewerbs-, IT- und Datenschutzrecht.